Nachfristsetzungen
Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß und Dipl.-Kff. Cornelia Schidlo.
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Bei einem Bauvertrag nach VOB (VOB-Vertrag) werden zu bestimmten Tatbeständen angemessene Nachfristsetzungen im Teil B der VOB eingeräumt, beispielsweise - durch den Auftraggeber nach § 4 Abs. 7, wenn der Auftragnehmer einen Mangel während der Bauausführung oder nach § 13 Abs. 5, Nr. 2 nach der Abnahme in der Mängelanspruchsfrist nicht beseitigt,
- durch den Auftraggeber nach § 5 Abs. 4, wenn der Auftragnehmer den Beginn der Bauausführung verzögert,
- durch den Auftragnehmer nach § 16 Abs. 5, Nr. 3, wenn der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht zahlt.