Schutz der Bauleistung vor Abnahme
Solange die ausgeführte Bauleistung nicht durch den Auftraggeber abgenommen wurde, obliegt dem Auftragnehmer die Sicherung vor Beschädigung und Diebstahl, bei einem VOB-Vertrag nach § 4 Abs. 5 /B sow ...
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -