Schwarzarbeit
Zur Schwarzarbeit zählen illegale Beschäftigung von Arbeitslosen, die illegale Beschäftigung von Ausländern, illegale gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeanzeige. Schwarzarbeit entspricht nach Einschät ...
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Geldbußen bei Schwarzarbeit
Baugewerbe ist besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. Die Folge sind ggf. Wettbewerbsverzerrungen. Diszipliniert und nach den Gesetzen handelnde Bauunternehmen und Bauhand ...
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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Grundlagen zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungSchwarzarbeit liefert das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -SchwarzArbG)" v ...
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Finanzkontrolle zur Schwarzarbeit
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit engagieren sich derZentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. , die Gewerkschaft IG BA ...
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Keine Mängelansprüche bei Schwarzarbeit!
30.08.2013 Nachdem dies früher anders war, hat der Bundesgerichtshof in der Frage, ob es bei einer Schwarzgeldabrede zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer noch Gewährleistungsansprüche...
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Folgen einer "Ohne-Rechnung-Abrede"
29.11.2013 Gerichte versuchen die Schwarzarbeit immer unattraktiver zu machen. Keinerlei Vergütungsansprüche aus einer "Ohne Rechnung Abrede" für Bauhandwerker.
- Bauprofessor-News -
Illegale Beschäftigung
Als illegale Beschäftigung gelten allgemein die illegale Ausländerbeschäftigung, die illegale Arbeitnehmerüberlassung Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Ausländer dürfen in Deuts ...
- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
Harte Linie bei Schwarzgeldabreden
06.11.2017 Nach der Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes mit Wirkung zum 01.08.2004 stellt jeder Verstoß eines Steuerpflichtigen, seine steuerlichen Pflichten bei Dienst- und Werkverträgen n...
- Bauprofessor-News -
Schattenwirtschaft
Schattenwirtschaft umfasst alle Aktivitäten außerhalb der fiskalischen und arbeitsrechtlichen Normen. Zu ihr zählen im engeren Sinne die legale Selbst- und Nachbarschaftshilfe z. B. für die Ausführun ...
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