Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Abrechnung von Gerüsten in ATV

Der Abrechnung bzw. dem Aufmaß von Gerüsten sind die Regeln unter Tz. 5 – Abrechnung – in der DIN 18451 – Gerüstarbeiten (Ausgabe September 2016) – als eigenständige ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingung für Bauleistungen) in der VOB Teil C zugrunde zu legen, und zwar differenziert nach den einzelnen Arten von Gerüsten. In anderen ATV, so beispielsweise im Rohbau für Mauer- und Betonarbeiten sowie im Ausbau für Maler- und Lackierarbeiten werden die Gerüste unterschiedlich behandelt, teils als Nebenleistungen und teils als Besondere Leistungen ausgeschrieben und abgerechnet.
Gerüst auf einer Baustelle
Gerüst auf einer Baustelle
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Für die meisten Gewerke im Roh- und Ausbau galt als Abgrenzung zwischen Neben- und Besonderen Leistungen nach Teil C der VOB 2012 die "2-m-Regelung ". Mit der Aktualisierung von ATV DIN-Vorschiften im Ergänzungsband 2015 zur VOB/C - vorwiegend zum Rohbau - wurde nicht mehr im Sinne von Gerüsten nach 2-m-Regelung ausgeschrieben und abgerechnet. Mit der Gesamtausgabe zur VOB 2016 erfolgte für alle ATV DIN in der VOB Teil C- und nunmehr auch für alle Gewerke des Ausbaus - die Ausrichtung von Arbeitsbühnen auf die Höhe des Arbeitsbereichs von bis 3,50 m als Maßstab für Nebenleistungen oder größer als 3,50 m als Merkmal für Besondere Leistungen. Die aktualisierten Regelungen sind bei öffentlichen Bauaufträgen ab 1. Oktober 2016 mit Bezug auf den Einführungserlass des BMUB vom 9. September 2016 zur VOB 2016 anzuwenden. Damit entfällt künftig bei allen ATV DIN die vorherige "2-m-Regelung".
Beispiele für Ausschreibungen als Neben- oder Besondere Leistungen werden angeführt unter:
Für die Abrechnung ist die Ausschreibung von Gerüsten in den ATV maßgebend. Da Gerüste als Nebenleistungen in einem Leistungsverzeichnis (LV) nicht auszuschreiben sind, erübrigt sich auch deren Abrechnung. Demgegenüber sind Gerüste als Besondere Leistungen auszuschreiben. Dann sind sie mit in den Kosten der Einheitspreise (EP) der einzelnen Positionen des LV zu kalkulieren und nach Ausführung abzurechnen. Es besteht ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei auszuschreibenden Besonderen Leistungen.
Speziell zur Abrechnung von Gerüsten in den betreffenden ATV DIN werden eingehendere Aussagen mit weiteren Erläuterungen und Abrechnungsbeispielen im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikons geliefert.
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Luftbefeuchter, für Einbau in raumlufttechnisches Gerät, als Dampfbefeuchter, mit Eigendampferzeugung, Dampfmassenstrom einschl. Kondensatverluste '10' kg/h, mit Dampfauslassrohr aus nichtrostendem Stahl, Einbau vertikal, mit Verbindungsleitung als ...
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