Lohn / Tarif / Rente

Altersgrenze zur Beschäftigung

Sofern in Betriebsvereinbarungen bzw. in Arbeitsverträgen Aussagen getroffen werden, dass das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung des 65. Lebensjahres endet, bedarf es einer angepassten Auslegung. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Oktober 2015 (1- AZR 853/13) eine Entscheidung getroffen. Danach ist das Ende des Arbeitsverhältnisses nach einer Anhebung des Regelrentenalters regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst mit Vollendung des für den Bezug einer Regelaltersrente maßgeblichen Lebensalters erfolgen soll.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Altersgrenze zur Beschäftigung"

Auszug im Originaltext aus ThürBO (2014-03)
Zur Verwirklichung der in § 3 Satz 1, 16a Abs. 1 und 16b Abs. 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen der §§ 4 bis 48, Anforderungen an Feue...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BremLBO (2022-10)
Zur Verwirklichung der in § 3, § 16a Absatz 1 und § 16b Absatz 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen der § 4...
- Gesetze im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus BayBO (2007-08)
(1) Zur Verwirklichung der in Art. 3 Satz 1, Art. 15 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anforderungen wird das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestim...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BauO Bln (2005-09)
Zur Verwirklichung der in § 3 Satz 1, 16a Abs. 1 und 16b Abs. 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen der §§ 4...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus MBO (2002-11)
Zur Verwirklichung der in §§ 3 Satz 1, 16a Abs. 1 und 16b Abs. 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen der §§ ...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus BauO LSA (2013-09)
Zur Verwirklichung der in § 3 Satz 1, § 16a Abs. 1 und § 16b Abs. 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen über die Konkretisierung der an das Grundstück und seine Bebauu...
- Gesetze im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus LBauO M-V (2015-10)
Zur Verwirklichung der in § 3, § 16a Absatz 1 und § 16b Absatz 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus LBO SL (2004-02)
Zur Verwirklichung der in § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 17a Abs. 1 und § 17b Abs. 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderunge...
- Gesetze im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus LBauO RP (1998-11)
Zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach den §§ 3 und 17a Abs. 1 und § 18 Abs. 1 kann das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen über die nähere Bestimmung der Anforderungen in den §§ 6 bis 17, 27 b...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze
Auszug im Originaltext aus LBO SH (2021-12)
Zur Verwirklichung der in § 3 Absatz 2, § 16a Absatz 1 und § 16b Absatz 1 bezeichneten Anforderungen wird die oberste Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen über die nähere Bestimmung allgemeiner Anforderungen der ...
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