Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Angebotsfristen bei EU-Vergaben

Die Angebotsfristen für EU-weite Vergaben werden im § 10 a bis d EU im Abschnitt 2 in der VOB Teil A neu vorbestimmt. Zugrunde liegen die Regelungen zum Vergaberecht für ab dem 18. April 2016 neu durchgeführte Verfahren nach den präzisierten EU-Vorschriften.
Baumaßnahmen, die bei Überschreitung der Schwellenwerte EU-weit auszuschreiben sind, erfordern gegenüber anderen Bauaufträgen oft einen längeren Zeitaufwand für die Angebotserarbeitung. Die öffentlichen Auftraggeber sollen folglich die meistens größere Komplexität hinsichtlich angemessener Angebotsfristen berücksichtigen, daraus folgend die Angemessenheit der Angebotsfristen in jedem Einzelfall gesondert prüfen.
Sofern ein Angebot zunächst eine Besichtigung der künftigen Baustelle erfordert oder noch Einsichtnahme in bisher nicht übersandte Unterlagen notwendig ist, sind ggf. längere Angebotsfristen als angemessen anzusehen. Wichtig dabei ist es, dass alle Unternehmen von allen Informationen Kenntnis erhalten haben.
Die folgenden, in § 10 a bis d EU VOB/A präzisierten Fristen gelten als Mindestfristen bzw. stehen unter dem Vorbehalt der Angemessenheit und stellen folglich keine Regelfristen dar.
Es gelten als Angebotsfristen:
  • 35 Kalendertage beim offenen Verfahren (§ 10 a EU, Abs. 1) gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, aber es kann auch erfolgen:
    • eine Verkürzung auf 15 Kalendertage bei begründeter Dringlichkeit,
    • eine Verkürzung auf 15 Kalendertage, wenn eine Vorinformation nach vorgeschriebenem Muster bereits vor Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 10 a EU, Abs. 2) erfolgte,
    • eine Verkürzung um 5 Kalendertage, wenn eine elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird,
    • eine Verlängerung um 5 Kalendertage, wenn ein uneingeschränkter und unentgeltlicher direkter Zugang zu den Vergabeunterlagen und die elektronische Übermittlung zum Schutz der Vertraulichkeit nicht angeboten werden können,
    • eine Verlängerung nach Angemessenheit, wenn angeforderte Zusatzinformationen nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt und/oder an den Vergabeunterlagen wesentliche Änderungen durch den öffentlichen Auftraggeber vorgenommen werden,
  • mindestens 30 Kalendertage im nicht offenen Verfahren sowie im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, aber es kann auch erfolgen:
    • eine Verkürzung auf 10 Kalendertage, wenn eine Vorinformation nach vorgeschriebenem Muster bereits vor Absendung der Auftragsbekanntmachung (mindestens 35 Kalendertage) erfolgte,
    • eine Verkürzung auf mindestens 10 Kalendertage aus Gründen der Dringlichkeit,
    • eine Verkürzung um 5 Kalendertage, wenn eine elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird,
    • nicht unter 10 Kalendertage beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb,
    • eine Verlängerung nach Angemessenheit, wenn angeforderte Zusatzinformationen nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt und/oder an den Vergabeunterlagen wesentliche Änderungen durch den Öffentlichen Auftraggeber vorgenommen werden, wobei eine Fristverlängerung in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen muss.
      Wurden Zusatzinformationen entweder nicht rechtzeitig angefordert oder ist ihre Bedeutung für das Angebot unerheblich, so muss der Auftraggeber die Frist nicht verlängern.
  • nicht unter 10 Kalendertagen - auch bei Dringlichkeit - beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beachtung eines ggf. zusätzlichen Aufwands für Baustellenbesichtigung oder Beschaffung von Unterlagen für die Angebotsbearbeitung.
Für Baumaßnahmen der Verteidigung und Sicherheit sind die Angebotsfristen nach § 10 b VS im Abschnitt 3 der VOB/A (VS-Paragrafen in der VOB) heranzuziehen. Sie umfassen:
  • mindestens 40 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, eine Verkürzung oder Verlängerung kann aber vorgegeben werden, z. B.:
    • eine Verkürzung auf 36 Kalendertage, sofern eine Vorinformation nach vorgeschriebenem Muster bereits vor Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 10 b VS Abs. 4) erfolgte,
    • eine Verkürzung um weitere 5 Kalendertage, wenn ab der Veröffentlichung die Vertragsunterlagen auf elektronischem Weg frei zugänglich sind (§ 10 b VS Abs. 5),
    • eine Verkürzung auf mindestens 10 Kalendertage aus Gründen der Dringlichkeit (§ 10 b VS Abs. 6, Nr. 2).
Eine Angebotsfrist läuft nicht mehr wie vorher mit der Öffnung des ersten Angebots ab, sondern nunmehr mit Ablauf des festgelegten Zeitpunkts. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können aber Angebote in Textform noch zurückgezogen werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Angebotsfristen bei EU-Vergaben"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei der Festsetzung der Fristen für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) und der Anträge auf Teilnahme (Teilnahmefrist) berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber die Komplexität des Auftrags und die Zeit, die für die Ausarbeitung der Angebo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist entsprechend den §§ 10 EU und 10b EU zu verfahren.(2) Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist auch bei Dringlichkeit für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote eine ausr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe kann mittels einer Vorinformation bekannt gegeben werden, die die wesentlichen Merkmale des beabsichtigten Bauauftrags enthält.2. Eine Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim nicht offenen Verfahren beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung.(2) Die Angebotsfrist beträgt mindestens 30 Kalendert...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung.(2) Die Angebotsfrist kann auf 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung gemäß § 12 EU Absatz 3 oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Nummer 3 unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem dire...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. § 10b EU Absatz 7 bis 9 gilt entsprechend....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen auf einem anderen geeigneten Weg übermitteln, wenn die erforderlichen elektronischen Mittel zum Abruf der Vergabeunterlagen1. aufgrund der besonderen Art der Auftragsvergabe nicht mit allgem...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere