Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Angehängte Stundenlohnarbeiten

Nach § 4 Abs. 2 VOB/A (analog jeweils im Abschnitt 2 in § 4 EU Abs. 2 bei EU-weiten Ausschreibungen und § 4 VS Abs. 2 im Abschnitt 3 der VOB/A) können Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend nur Lohnkosten verursachen, als Stundenlohnarbeiten ausgeschrieben, als Stundenlohnvertrag vergeben und mit Bezug auf § 2 Abs. 10 VOB/B vereinbart werden. Weiterhin sieht § 7 Abs. 1, Nr. 4 in Abschnitt 1 der VOB/A (wiederum analog im Abschnitt 2 und 3 in § 7 EU und § 7 VS jeweils in Abs. 1, Nr. 4) vor, dass angehängte Stundenlohnarbeiten – auch synonym als „Regiearbeiten“ bezeichnet – nur in einem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen sind. In der Baupraxis sind sie jedoch oft und teils in erheblichem Umfang im Ist anzutreffen, besonders bei Baumaßnahmen der Sanierung/Rekonstruktion, Umbau u. a.
Werden Stundenlohnarbeiten dagegen im Leistungsverzeichnis (LV) für einen Leistungsvertrag gewissermaßen als „angehängt“ ausgeschrieben, ist dies möglich als
  • Bedarfsposition (Eventualposition) mit Gesamtbetrag unter Angabe eines Stundenumfangs als Vordersatz, für den mit dem Angebot ein Einheitspreis wie für jede andere Normalposition zu bestimmen ist, oder
  • Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag für eine Stunde als Menge, für die ein Einheitspreis anzubieten ist, ggf. differenziert nach Beschäftigungs- bzw. Lohngruppen wie Fachwerker, Facharbeiter, Spezialfacharbeiter u. a.
Mit dem Bauvertrag ist dann auf Grundlage des Angebots die Vergütung der Stundenlohnarbeiten zu vereinbaren. Grundlage wären dann die Stundenlohnsätze als Einheitspreise für die Position im Leistungsverzeichnis oder die im Rahmen einer Pauschalsumme festgelegten Beträge.
Über die Ausführung der Stundenlohnarbeiten sind vom Auftragnehmer mit Bezug auf § 15 Abs. 3 VOB/B werktäglich Nachweise zu erbringen oder wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Diese Aussagen sind Leistungsnachweise.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Angehängte Stundenlohnarbeiten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.2. Um eine einwandfreie Preisermi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.2. Um eine einwandfreie Preisermittl...
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