VOB C / ATV

Anschließen (nach VOB/C)

Die Begriffsbestimmung zum Anschließen ist im Anhang zur DIN 18299 (Ausgabe September 2019) in der VOB, Teil C zu den ATV (Allgemein Technische Vertragsbedingungen) für Bauleistungen angeführt.
Danach gilt als Anschließen das Heranführen an begrenzende Bauteile und Sicherstellen einer definierten technischen Funktion, z. B. Winddichtigkeit, Wasserdichtigkeit, Kraftschluss.
Das Anschließen ist als eine Besondere Leistung auszuschreiben, wenn dies in den gewerkebezogenen DIN-Vorschriften in der VOB/C angeführt wird.
Für das Aufmaß von Anschließungen werden Beispiele zu den betreffenden Tz. der Aufmaßregeln jeweils im Abschnitt 5 – Abrechnung – in den gewerkebezogenen DIN in der VOB/C im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikonszeichnerisch dargestellt.
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