Rechtsformen/ ARGE

ARGE-Verrechnungskonten

Für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als bauspezifische Kooperationsform der Durchführung von Bauaufträgen erfolgt eine eigenständige ARGE-Buchführung. Dabei stellen die Verrechnungskonten der beteiligten Gesellschafter eine Besonderheit dar. Diese Verrechnungskonten werden bei Verwendung des Musterkontenplans für Arbeitsgemeinschaften (ARGE-MKP) in der Kontengruppe 25 geführt.
Die Verrechnungskonten dienen zur Darstellung der Leistungsaustausche sowie von Beistellungspflichten (beispielsweise bei einer Normal-ARGE) der Gesellschafter an die ARGE und auch umgekehrt. Diese Rechnungslegungen führen nicht zu Zahlungsvorgängen aus Forderungen und Verbindlichkeiten im herkömmlichen Sinne, sondern werden lediglich verrechnet und praktisch saldiert ausgewiesen. Dies trifft nicht für Leistungen und Lieferungen zu, die außerhalb der Pflichten des ARGE-Vertrages liegen. Diese werden wie gewöhnlich als Forderungen oder Verbindlichkeiten behandelt und auch finanziell beglichen.
Für jeden beteiligten Gesellschafter an der ARGE ist mindestens ein Verrechnungskonto anzulegen und zu führen. Der MKP sieht eine Untergliederung in Unterkonten für die einzelnen Beistellungen bzw. unterschiedlichen Lieferungen und Leistungen sowie Zuwendungen vor:
25 Verrechnungskonten der Gesellschafter (einschl. Beihilfefirmen)
251 Gesellschafter A
Verrechnungskonten der Gesellschafter
2511 Einzahlungen und Auszahlungen
2512 Löhne für AP (Arbeiter und Poliere)
2513 Gerätemieten des Gesellschafters einschl. Reparaturzuschlag
2514 Sonstige Lieferungen und Leistungen des Gesellschafters
2515 Sonstige Lieferungen und Leistungen der ARGE an den Gesellschafter
2516 Gerätereparaturen zulasten des Gesellschafters
2517 Lohnnebenkosten (mit Bezug auf § 12.43 im Mustervertrag einer Normal-ARGE)
2518 Sonstige Zuwendungen (mit Bezug auf § 12.44 Mustervertrag Normal-ARGE)
252 Gesellschafter B (und fortführend)
Zur Gründung einer ARGE wird festgelegt, in welcher Höhe die an der ARGE beteiligten Gesellschafter eine finanzielle Einzahlung auf das gesondert für die ARGE zu führende Bankkonto vornehmen. Weiterhin könnten Rückzahlungen oder ggf. auch Ausschüttungen eintreten.
Über den Stand auf den Verrechnungskonten jeweils zum Monatsende wird eine Aussage im Abschnitt IV des ARGE-Übersichtsblatts getroffen. Die in der Regel monatliche Auswertung der betriebswirtschaftlichen Situation der ARGE-Baudurchführung bezieht auch die Aussagen zu den Verrechnungskonten und einen sich daraus evtl. erforderlichen Ausgleich mit ein.
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