Buchhaltung / Rechnungswesen

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist eine spezielles Abschreibungsverfahren der degressiven Abschreibung. Sie weist am Anfang relativ hohe und dann von Jahr zu Jahr sinkende Abschreibungsbeträge auf. Dabei ist jedoch der Differenzbetrag zwischen der Abschreibung von 2 Perioden jeweils gleich groß. Am Ende der Nutzungsdauer verbleibt kein Restwert.
Beispiel:
Anschaffungskosten (AK)=10.000 €
Nutzungsdauer (ND)=4 Jahre
Abschreibungssatz (AS) =jährlich sinkend
Abschreibung pro Jahr (A) =AK
n(n+1)
=1.000 € (= Betrag des letzten Jahres)
ASADifferenzRestwert
im bzw. nach 1. Jahr 40 %4.000-6.000
im bzw. nach 2. Jahr 30 %3.0001.0003.000
im bzw. nach 3. Jahr 20 %2.0001.0001.000
im bzw. nach 4. Jahr 10 %1.0001.000-
Diese Methode ist gegenwärtig für Baumaschinen und Geräte steuerrechtlich nicht anerkannt, folglich wird sie auch handelsrechtlich sinnvollerweise nicht herangezogen. Angewandt werden darf diese Methode für Abschreibungen von Mietwohnungen auf Grundlage der Sätze in § 7 Abs. 5 im Einkommensteuergesetz, und zwar nach vorgeschriebenen Abschreibungssätzen in unterschiedlichen Perioden. Die Anwendung ist jedoch nur möglich für Mietwohnungen bei Anschaffungen vor dem 01.01.2006.
Seit 2004 kann auch die Abschreibung für Baudenkmäler arithmetisch-degressiv nach § 7i Einkommensteuergesetz (EStG) vorgenommen werden und zwar
  • im Jahr der Herstellung sowie in den folgenden 7 Jahren jeweils bis 9 % und
  • danach in weiteren 4 Jahren jeweils bis zu 7 % von der Bemessungsgrundlage, gemindert um Zuschüsse aus öffentlichen Finanzmitteln.
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