Baustelle

Auflösen der Baustelle

Nach Beendigung der Bauausführung, erfolgter Abnahme und Schlussrechnung ist die Baustelle aufzulösen. Dabei ist die Baustelle erst zu verlassen, wenn alle noch evtl. beanstandeten Mängel aus dem Abnahmeprotokoll abgearbeitet sind. Sollten noch Restleistungen zu späteren Zeitpunkten realisiert werden, sind die terminlichen Absprachen zu treffen und die erforderlichen Kapazitäten für später zu sichern.
In Verbindung mit der Baustellenauflösung sind folgende Aktivitäten durchzuführen:
  • Freimeldung und Umsetzung von Baumaschinen und Geräten bzw. Rückführung zum Bauhof,
  • Medienanschlüsse abmelden und dazu Schlusszählerstände notieren,
  • ggf. Behörden über den Abschluss der Baustelle informieren,
  • unverbrauchte Reststoffe feststellen, ggf. inventarisieren und Umlagerung veranlassen,
  • zerstörte Stoffe und andere Gegenstände sowie Bauabfälle entsorgen,
  • Baustelleneinrichtung einschl. Beschilderung und Beleuchtung abbauen,
  • Wiederherstellung ursprünglicher Zustände, z. B. zu Flächen u. a.
  • gesamten Baustellenbereich ordnungsgemäß räumen und abschließende Begehung mit dem Auftraggeber, evtl. mit Bestätigung durch den Auftraggeber, dass er keine weiteren Forderungen zur Wiederherstellung erheben wird,
  • Unterlagen für das Berichtswesen der Baustelle und die Baustellenakte zusammenstellen,
  • Unterlagen für eine ggf. erforderliche Nachkalkulation aufbereiten.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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