Bauberichterstattung / Statistik

Auftragseingang

Als Auftragseingang gelten die im abgelaufenen Monat eingegangenen und vom Unternehmen fest akzeptierten Bauaufträge als Leistungen im Wertausdruck (ohne Umsatzsteuer). Später zurückgestellte bzw. annullierte Aufträge werden nicht abgezogen.
Die Auftragseingänge in Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind Bestandteil der statistischen Bauberichterstattung an die Landesämter für Statistik. Die Meldung erfolgt monatlich mit dem Formblatt – MBB-Monatsbericht im Bauhauptgewerbe – für Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten. Wird der Bauauftrag durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) ausgeführt, erfolgt die Meldung durch die ARGE. Auf den Berichterstattungen der Bauunternehmen ermittelt das Statistische Bundesamt monatlich den Auftragseingangsindex im Bauhauptgewerbe einschließlich von Preisbereinigungen an Hand der jeweiligen Preisindexziffern für Bauleistungen.
Zur Vermeidung von Doppelzählungen werden zum Auftragseingang nur die eigenen Bauleistungen des Unternehmens herangezogen. Die an Nachunternehmer vergebenen Aufträge sowie auch Nachträge sind in die Meldungen nicht mit einzubeziehen. Jeder Auftrag ist nur einmal zu erfassen, deshalb werden die Auftragseingänge nur von dem Unternehmen ausgewiesen, das den Auftrag auch ausführen wird.
Die Auftragseingänge sind in der Bauberichterstattung (MBB) differenziert nach Art der auszuführenden Aufträge bzw. zu errichtenden Bauten und z. T. nach Auftraggebern (AG) auszuweisen, so beispielsweise:
  • zum Wohnungsbau (unabhängig vom Auftraggeber),
  • für gewerblichen und industriellen Hochbau und landwirtschaftlichen Bau,
  • zu Hochbauten für Organisationen (wie Verbände, Vereine, Parteien u. a.) sowie für Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Bund, Länder, Gemeinden u. a.),
  • zum gewerblichen und industriellen Tiefbau sowie sonstigen Tiefbau, jeweils ohne Straßenbau,
  • zum Straßenbau (unabhängig vom Auftraggeber).
Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) werden Aussagen zum Auftragseingang im Bauhauptgewerbe in der Datenbank ELVIRA mit Monats- und Jahreswerten sowie differenziert nach Bundesländern, Kreisen u. a. sowie Bauleistungssparten mit Wertindizes und preisbereinigten Volumenindizes bereitgestellt.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere