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Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk

Ausbildungsvergütung im Dachdeckerhandwerk
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Auszubildende haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung. Grundlage bildet jeweils der gewerkebezogene Tarifvertrag über die Berufsausbildung.
Im Dachdeckerhandwerk gelten seit 1. Januar 2021 folgende monatlichen Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende bundeseinheitlich:
• im 1. Ausbildungsjahr=780 €(vorher 760 €)
• im 2. Ausbildungsjahr=940 €(vorher 910 €)
• im 3. Ausbildungsjahr=1.200 €(vorher 1.160 €)
Die Verrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt über die SOKA-Dachdeckerhandwerk als Sozialkasse. Die Finanzierung erfolgt über die festgelegten Beitragszahlungen an die SOKA von allen Dachdeckerbetrieben. Über die SOKA erfolgt auch die Erstattung der Kosten für die überbetriebliche Ausbildung. Von ihr wird ebenfalls die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen sowie die Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung gesichert.
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