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Ausbildungsvergütungen für Gerüstbauer

Ausbildungsvergütung für Gerüstbauer
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Auszubildende haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungsvergütung. Grundlage bildet der "Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk". Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 wurden die bundeseinheitlich geltenden monatlichen Ausbildungsvergütungen ab 1. Oktober 2021 erhöht.
Die Entwicklung der Ausbildungsvergütung der Gerüstbauer im Überblick:
bis 30.09.2021ab 01.10.2021ab 01.10.2022
1. Ausbildungsjahr865 €915 €965 €
2. Ausbildungsjahr1.075 €1.135 €1.195 €
3. Ausbildungsjahr1.335 €1.405 €1.475 €
Sofern Auszubildende gemäß ihrem Ausbildungsvertrag höhere Ausbildungsvergütungen erhielten, bleiben diese Ansprüche für die jeweiligen Ausbildungsjahre bis zum Ende der Ausbildung bestehen.

Verrechnung und Teilerstattung über die SOKA

Die Verrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt über die SOKA-Gerüstbaugewerbe als Sozialkasse nach dem Merkblatt der SOKA (Stand Juni 2021). Der jeweilige Ausbildungsbetrieb informiert zunächst die SOKA zeitnah über den Abschluss eines neuen Ausbildungsverhältnisses und ebenfalls über die Beendigung. Die SOKA erstattet dem Ausbildungsbetrieb jeweils 50 % von den an den Auszubildenden ausgezahlten Ausbildungsvergütungen (höchstens 50 % der tariflichen Ausbildungsvergütungen) ab dem 4. Monat nach Ausbildungsbeginn und bis maximal 21 Monate mit dem Ende des 2. Ausbildungsjahres. Nicht erstattungsfähig sind Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld).
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