Lohn / Tarif / Rente

Ausbildungsvergütungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Ausbildende Betriebe haben nach § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBIG in der Fassung vom 04. Mai 2020 in BGBl. I, S. 591) sowohl den gewerblich als auch technisch und kaufmännisch Auszubildenden eine angemessene monatliche Vergütung zu gewähren.
Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 werden die Ausbildungsvergütungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk nach dem Bundestarifvertrag ab 01. August 2021 erhöht. Sie steigen im
1. Ausbildungsjahr auf 850 € (vorher 530 €)
2. Ausbildungsjahr auf 950 € (vorher 620 €)
3. Ausbildungsjahr auf 1.100 € (vorher 720 €)
Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien (Bundesverband Deutscher Steinmetze und IG BAU) können tarifgebundene Betrieb auch die Mindestvergütungen nach § 17 im BBIG mit Fortschreibung zum 01. Januar eines jeden Jahres anwenden.
Ausbildungsvergütungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Bild: © f:data GmbH
Die Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk werden wie allgemein im Bauhauptgewerbe auf Grundlage der Entgelttarifverträge für den betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) sowie des RTV-Angestellte im Baugewerbe für ihre Arbeitsleistung vergütet.

Grundlagen für die Vergütung

Für die Vergütung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer sind im Ergebnis der Tarifrunde 2021 die Tarifverträge TV-Lohn sowie TV-Gehalt vom 05. November 2021 mit Aussagen differenziert zu den einzelnen Tarifgebieten West, Land Berlin und Ost maßgebend.
Zugrunde gelegt wird der Entlohnung der gewerblichen Arbeitnehmer ein aus dem Ecklohn im Baugewerbe (entspricht dem Tarifstundenlohn für Spezialfacharbeiter der Lohngruppe 4) abgeleiteter Gesamttarifstundenlohn (GTL) als Basis, dem die vorbestimmten Feuerungszuschläge nach den einzelnen Lohngruppen zugerechnet werden. Seit 01. Oktober 2020 und noch bis 31. Dezember 2022 erhalten die Arbeitnehmer zum GTL noch eine Wegstreckenentschädigung (WE) vergütet. Der Tarifvertrag endet am 31. Juli 2023.
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