Bauabrechnung

Ausschlusswirkung zur Schlusszahlung

Erfolgt durch den Auftraggeber eine Schlusszahlung an den Auftragnehmer zu dessen Schlussrechnung, dann sollte der Auftragnehmer schriftlich über die Schlusszahlung informiert und über die Ausschlusswirkung hingewiesen bzw. belehrt werden. Das erfolgt meistens in Form einer Schlusszahlungserklärung mit zahlenmäßiger Aufstellung über den zu überweisenden Betrag. Sind zur Erklärung zugleich auch die abgezogenen bzw. einbehaltenen Beträge ersichtlich, wird oft vom Schlusszahlungsprotokoll gesprochen.
Für öffentliche Bauaufträge wird im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) das Formblatt Vordruck 452 und zugehörige Richtlinie für die Mitteilung des Auftraggebers über die Schlusszahlung an den Auftragnehmer empfohlen. Auf der Mitteilung sollte auch die Ausschlusswirkung zur Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B formuliert sein. Nach dem Vordruck 452 im VHB-Bund wird folgender Text vorgegeben:
"Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die vorbehaltlose Annahme dieser Schlusszahlung Nachforderungen ausschließt;
  • auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden;
  • der Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung über die Schlusszahlung erklärt werden muss;
  • ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen - beginnend am Tag nach Ablauf der Frist von 28 Tagen für die Erklärung des Vorbehaltes - eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird; es sei denn, die vorbehaltenen Forderungen sind bereits in der vorliegenden prüfbaren (Teil-)Schlussrechnung geltend gemacht".
Für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau wird ein Muster 3.7-3 zur Mitteilung der Schlusszahlung an den Auftragnehmer unter Tz. 3.7 (Rechnungen und Zahlungen - Nr. 20) im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" aufgeführt.
Der Auftragnehmer hat nach Erhalt der Zahlung die Möglichkeit, einen Vorbehalt zur Schlusszahlung des Auftraggebers innerhalb von 28 Tagen zu erklären. Bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung verliert er für ihn bedeutsame Rechte, z. B. über Nachforderungen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Auftragnehmer auch schriftlich über die Ausschlusswirkung informiert wurde.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Ausschlusswirkung zur Schlusszahlung"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere