Buchhaltung / Rechnungswesen

Ausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Eine GmbH oder AG als Kapitalgesellschaften in der Bauwirtschaft können nicht wie Einzelunternehmer über das Kapitalkonto mit Privatentnahme verfügen. Es kann sich immer nur um eine Ausschüttung handeln. Unterschieden wird dabei noch nach offenen und verdeckten Ausschüttungen. Unabhängig von der Art schmälert jede Ausschüttung das Einkommen nach § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Ausschüttungen können erfolgen aus
  • ausschüttbarem Gewinn oder
  • vorangegangenen Einlagen der Gesellschafter.
Ausschüttungen aus ausschüttbarem Gewinn unterliegen beim Empfänger der Kapitalertragsteuer, bei einer Kapitalgesellschaft als Empfänger sind sie jedoch steuerfrei.
Im Fall einer verdeckten Ausschüttung wird vor einer „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ gesprochen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Gewinnvortrag
Bleibt nach dem Beschluss über die Gewinnverwendung in Kapitalgesellschaften und der Ausschüttung noch ein Rest übrig, wird dieser als Gewinnvortrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen. Er ist dann Bestanteil des Eigenkapitals und wird auf der P...
Einkünfte
Einkünfte sind jener Teil des Einkommens, der der Einkommensteuer unterliegt. Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt 7 Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 und 14a EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 bis 17 EStG), Einkü...
Körperschaftsteuer
Regelungen zur Körperschaftsteuer (KSt) treffen: das Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (in BGBl. I, S. 4144), das zuletzt geändert wurde durch, Artikel 1 im Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteue...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere