Normen

Aussparungen beim Aufmaß

Beim Aufmaß als Abrechnung von ausgeführten Bauleistungen sind zu den Aussparungen zu beachten:
  • die Begriffsbestimmung im Anhang zur DIN 18299 (Ausgabe September 2019) in der VOB Teil C zu den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) und
  • die Abrechnungsregeln jeweils im Abschnitt 5 in den einzelnen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften der Ausgaben September 2019 in der VOB/C.
Vorrangig von Bedeutung sind festgelegte Grenzmaße, inwieweit Bauteile ab welcher Einzelgröße abzuziehen oder zu übermessen sind, und zwar differenziert nach Raum- und Flächenmaßen.
Bei den Gewerken des Bauhauptgewerbes (Rohbau) wie Mauerarbeiten (DIN 18330), Betonarbeiten (DIN 18331) einschließlich bei Schalung, Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350), Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (DIN 18351) u. a. gelten mit Bezug auf die Gewerke bezogenen Aussagen zum Stand: September 2019 folgende Regeln:
  • Bei Abrechnung nach Raummaß, z. B. bei Betonarbeiten, sind Aussparungen über 0,5 m³ Einzelgröße abzuziehen sowie bis 0,5 m³ Einzelgröße zu übermessen, demgegenüber sind Schlitze, Kanäle, Profilierungen u. a. über 0,1 m³ je m Länge abzuziehen bzw. bis 0,1 m³ je m Länge zu übermessen.
  • Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind Aussparungen über 2,50 m² Einzelgröße abzuziehen sowie bis 2,50 m² Einzelgröße zu übermessen. Dabei gelten für die Maße der Aussparung die jeweils kleinsten Maße.
  • Bei Abrechnung nach Flächenmaß in Böden, beispielsweise für Mauerarbeiten sowie Trockenbauarbeiten (DIN 18340 - nach Tz. 5.3.1- 1. Anstrich, sind Aussparungen mit einer Einzelgröße über 0,5 m² abzuziehen bzw. bis 0,5 m² Einzelgröße zu übermessen.
Bei den Gewerken des Ausbaugewerbes sind die Grenzwerte z. T. unterschiedlich bestimmt, beispielsweise bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²):
  • bei Tischlerarbeiten nach DIN 18355, Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen nach DIN 18363 sowie bei Tapezierarbeiten nach DIN 18366 (jeweils in Tz. 5.3.1 - 1. Anstrich) ebenfalls mit 2,50 m², wonach Aussparungen über 2,50 m² Einzelgröße abzuziehen sowie bis 2,50 m² Einzelgröße zu übermessen sind,
  • bei einigen Ausbaugewerken wie bei Tischlerarbeiten (DIN 18355 unter Tz. 5.3.1 - 1. Anstrich (ein Grenzwert von 0,5 m² Einzelgröße bei Aussparungen in Böden, die bis 0,5 m² abzuziehen und über 0,5 m² zu übermessen sind,
  • zu den weiteren Gewerken im Ausbau sind Aussparungen über 0,1 m² Einzelgröße abzuziehen bzw. bis 0,1 m² Einzelgröße zu übermessen, z. B. bei Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 unter Tz. 5.2.1, bei Estricharbeiten nach DIN 18353 unter Tz. 5.3.2 - 2. Anstrich.
Für das Aufmaß von Aussparungen werden weitere Erläuterungen zu den Aktualisierungen im Baunormenlexikon geliefert und Abrechnungsbeispiele zu den betreffenden Tz. der Aufmaßregeln im VOB/C-Paket des Baunormenlexikonszeichnerisch dargestellt.
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Übermessungsregeln im Bild

Übermessungsregeln
Die ATV der VOB/C regeln für jedes Gewerk die Mengenermittlung. Dabei sind die Übermessungsregeln für Ihre Abrechnung unabdingbar. Welche Bauteile müssen Sie bei welcher Größe abziehen? Welche müssen Sie übermessen? Mit bauormenlexikon.de haben Sie alle Übermessungsregeln parat. Sogar mit Erläuterungen im Bild! Genau für Ihre Gewerke.

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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Donnersbergkreis

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Aussparungen beim Aufmaß"

Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Estricharbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Estrichen aus Estrichmört...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Trockenbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für raumbildende Bauteile des Ausbaus, die in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Estricharbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Estrichen aus Estrichmört...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Trockenbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für raumbildende Bauteile des Ausbaus, die in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Abbruch- und Rückbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für den teilweisen oder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Mauerarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Mauerwerk jeder...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Putz- und Stuckarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für das Herstellen von Putz,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18340 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der hergestellten Bekleidungen, bekleideten Flächen, hergestellten Beläge, herge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Estriche oder Terrazzoböden zugrunde zu legen.Zur Leistun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18340 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Bekleidungen, bekleideten Flächen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18355 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der hergestellten Bauteile, hergestellten Bekleidun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18360 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Bekleidungen, der behandelten Flächen, der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18349 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder Aufmaß erfolgt - sind die Maße der behandelten Flächen zugrunde zu legen.Zur Leistungsermittlung sind die verei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der hergestellten Estriche zugrunde zu legen.Zur Lei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18459 (2016-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der abzubrechenden Bauwerke, der abzubrechenden, rü...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18312 (2019-09)
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines5.1.1 Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren zulässig.5.1.2 Bei Abrechnung von Stahlbauteilen nach Masse ist die errechnete Masse maßgebend. Bei genormten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18380 (2019-09)
Historische Änderungen:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind zugrunde zu legen die Maße der hergestellten Anlagen oder Anlagent...
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DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Aussparungen beim Aufmaß"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, Wichte des Abbru...
Abrechnungseinheit: St

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