Baugeräte / Vorhaltung / BGL

AVR-Wert nach BGL

Für die einzelnen Gerätearten der Baumaschinen und Geräte werden in der Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015) Daten ausgewiesen für
Den Aussagen nach Gerätearten für einen Monat als Vorhaltezeit nach BGL liegen zugrunde ein mittlerer Neuwert in der BGL (auf Preisbasis 2020), die lineare Abschreibung nach AfA-Tabellen, eine Verzinsung von 6,5 % je Jahr sowie ggf. Zeiten für Stillliegezeiten der Geräte und Geräteüberstunden nach BGL.
Der AVR-Wert entspricht nach Inhalt, Berechnung und Umfang (beispielsweise für einen Vorhaltemonat) den Vorhaltekosten nach BGL, näher erläutert unter diesem Begriff einschließlich der ermittelten Darstellung an einem Beispiel. AVR ist praktisch die in der Baupraxis bei der innerbetrieblichen Verrechnung und Belastung der Baustellen mit Gerätekosten sowie bei der Kalkulation der Gerätekosten bei der Baupreisbildung übliche Kurzbezeichnung für die Vorhaltekosten.
Zu beachten bleibt jedoch, dass die AVR-Werte der BGL nur Richtwerte als Durchschnitt darstellen. Im betrieblichen Einzelfall kann es durchaus zweckmäßig oder sogar von Bedeutung sein, die BGL-Werte ggf. zu korrigieren und entsprechend der betrieblichen Situation zu ermitteln und anzusetzen.
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