Bauregellisten nach A, B und C werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht. Am 11. Oktober 2016 wurden die aktuellen Bauregellisten A und B bekannt gegeben, die am 15. Oktober 2016 in Kraft traten. Dies war erforderlich mit Bezug des Umbaus zum Bauordnungsrecht nach einem EuGH-Urteil (C-100-13).
In den Listen werden die von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer geregelten sowie auch nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten aufgeführt, die bauaufsichtlich eingeführt worden sind. Der Teil 1 der Bauregelliste A trifft Aussagen - gegliedert nach Kapiteln zu den geregelten Bauprodukten wie für den Beton- und Stahlbetonbau (Kapital 1) bis zu Gerüstbauteilen (Kapital 16), weiterhin im Teil 2 der Bauregelliste A über deren technische Regeln, die Übereinstimmungsnachweise sowie im Teil 3 der Bauregelliste A über die Nachweise zur Verwendbarkeit, wenn es Abweichungen von den technischen Regeln gibt.
Die Änderungen zur Bauregelliste A, Teil 1 zum 15.10.2016 betreffen einige Bauprodukte, zu denen die Anforderungen an Übereinstimmungs- und Verwendbarkeitsnachweise gestrichen wurden. Die Änderungen der Bauregelliste B, Teil 1 betreffen vorrangig nationale Zusatzanforderungen für verschiedene harmonisierte Bauprodukte, die auf Basis allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen bestimmt werden.
Die Bauregelliste B liefert im Teil 2 Aussagen zur Technischen Gebäudeausrüstung sowie die Bauregelliste C zu Bauprodukten für den Rohbau (Kapitel 1) und für den Ausbau (Kapitel 2).