Baustelle

Baustelleneinrichtungsplanung

Die Baustelleneinrichtungsplanung ist eine Aufgabe im Rahmen der Arbeitsvorbereitung. Im Baustelleneinrichtungsplan sind in einem vorhandenen Lageplan der Baustelle durch Kenntlichmachen die einzelnen Flächen darzustellen.
Bei der Baustelleneinrichtungsplanung sind zu berücksichtigen:
  • Leitungs- und Sozialeinrichtungen wie Tagesunterkünfte, Bürocontainer, Sanitäreinrichtungen, Sanitätsräume u. a.,
  • Transporteinrichtungen wie Baustraßen, Wendmöglichkeiten, Bauwege u. a.,
  • Umschlags- und Lagereinrichtungen wie Baustofflager, Hilfsstoffe wie Schalung, Magazine u. a.,
  • Förder- und Aufbereitungsanlagen wie Betonmischanlage, Betonpumpen, Silos für Aufbereitung u. a.,
  • Vorfertigungen wie Eisenbiegeplatz, Zimmererplatz u. a.,
  • Baumaschinen und Geräteeinsatz wie Turmkrane, Mobilkrane, Erdbaugeräre, Gerüste u. a.,
  • Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen wie Medienanschlüsse für Baustrom, Wasser und Abwasser, Wärme, Gas, Bauabfälle u. a.,
  • Begrenzungs- und Sicherheitseinrichtungen wie Bauzäune, Absperrungen, Beleuchtung der Baustelle, Baustellenbeschilderung, Verkehrssicherung, Witterungsschutz, Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen u. a.
Die Kosten, die in Verbindung mit der Baustelleneinrichtung anfallen, stellen Baustellengemeinkosten (BGK) dar. Jeder Euro, der dabei eingespart wird, macht die Bauleistung wirtschaftlicher. Aus arbeitsvorbereitender und baukaufmännischer Sicht ist folglich vor allem auf das Kostensparen Einfluss zu nehmen.
Folgende Beispiele sollen unterstreichen, welche Kriterien für die nachfolgenden Elemente der BE bei der Baustelleneinrichtungsplanung zu beachten sind:
Standort des Kranes:
  • alle Teile des Bauwerks erreichen,
  • Lagerflächen ohne Übergabe von Kran zu Kran erreichen,
  • möglichst Unterkünfte nicht überstreichen,
  • ausreichende Sicherheit zu Böschungskanten in Abhängigkeit des Gesamtgewichts,
  • bei mehreren Kranen möglichst gegenseitige Behinderung vermeiden,
  • Anordnung möglichst an der Außenseite des Bauwerks,
  • stromführende Leitungen im Kran-Schwenkbereich vorab verlegen,
Betonmischanlage:
  • nahe am Verbrauchsschwerpunkt,
  • Anlieferung und Zuteilstern gut mit Transportmittel erreichbar,
  • Anbindung möglichst an der Baustraße,
  • Silos sollten mit Sattelschlepper anfahrbar sein,
Baustraße:
  • günstige Verkehrsführung und Fahrordnungen aufstellen,
  • Entladepunkte nahe am Bauwerk und im Kranbereich,
  • • Ausführung möglichst mit Umfahrt oder Durchfahrt,
  • bei Stichstraße Wendemöglichkeit vorsehen,
  • Standplätze für PKWs außerhalb des Kran-Schwenkbereichs,
Tagesunterkünfte:
  • nahe am Bauwerk und kurze Wege für Bauarbeiter,
  • außerhalb des Kran-Schwenkbereiches,
  • Sanitäreinrichtungen möglichst nahe an Tagesunterkunft,
  • Container können bis zu 3 Etagen aufgebaut werden (mit Treppen und Podesten),
  • mobile Toiletten mit an Baustraßen anordnen,
  • Wohn- und Schlafunterkünfte am Rand des Baugeländes anordnen,
Leistungsbüros:
  • gute Übersicht auf Baustelle und Ein-/Ausfahrten gewährleisten,
  • außerhalb des Kran-Schwenkbereiches,
Lagerflächen:
  • im Schwenkbereich des Kranes und von Baustraße abladbar,
  • Magazine möglichst zwischen Unterkunft- und Bearbeitungsstätte,
  • Bearbeitungsflächen sind auf dem Baugelände anzuordnen,
  • bei mehreren Kranen sind möglichst jedem Kran Lagerflächen zuzuordnen,
Medien:
  • möglichst geringe Leistungen auf Baustelle durch Anordnung der Geräte, Unterkünfte u.a. in Nähe der Medienanschlüsse.
  • Gefälle für Entwässerungsleitungen mindestens von 1 %,
  • Kabel sollten midestens 0,6 m unter Gelände und 0,8 m unter Straßen verlegt werden.
Für die Tagesunterkünfte auf Baustellen sowie Pausenräume für die Arbeitnehmer auf der Baustelle sind - ausgehend von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)- spezielle Anforderungen zu berücksichtigen, und zwar auf Grundlage der Arbeitsstättenregel (ASR) A 4.2 zu Pausenräumen und A 3.5 zu Raumtemperaturen für Unterkünfte.
Besondere Anforderungen gelten im Straßenbau. Bei Bauarbeiten an Straßen ist ein spezieller Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitnehmer auf der Baustelle erforderlich. Bei der Baustelleneinrichtungsplanung sind die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" zu beachten. In den RSA werden Mindestabstände an Arbeitsstellen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer im Verkehrsbereich geregelt. Demgegenüber bestimmt die "Arbeitsstättenregel (ASR) A 5.2" Mindestmaße für Sicherheitsabstände zum Schutz der Arbeitnehmer auf der Baustelle, die sich bei den Bauarbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr aufhalten müssen.
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