Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauvertragsarten

Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Bauherrn bzw. Besteller als Auftraggeber (AG) und einem Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieb als Auftragnehmer für die Errichtung eines Bauwerks und den dafür auszuführenden Bauleistungen sind in einem Bauvertrag zu regeln. Dem Charakter nach ist jeder Vertrag ein Werkvertrag und bauspezifisch:
Bauverträge kommen in der Regel nach Ausschreibung der Baumaßnahme durch den Auftraggeber als Bauherr bzw. Besteller, danach erfolgter Angebotskalkulation und dem Angebot durch das Bauunternehmen und der anschließenden Auftragserteilung durch den Bauherrn (Annahme bzw. Zuschlag zum Angebot) zustande.
In der Baupraxis können unterschiedliche Bauvertragsarten bzw. -formen unterschieden werden:
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