Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauzeit in der Kalkulation

Die Vertragsfristen und die daraus abgeleitete Bauzeit sind bereits für die Angebotskalkulation des Auftragnehmers, aber später auch bei eventuellen Nachtragsforderungen bei zeitlich gestörten Bauabläufen von Bedeutung.
Verschiedene Kostenarten fallen mehr oder weniger abhängig oder unabhängig von der Bauzeit an, insbesondere innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK).
Zu den bauzeitabhängigen Kosten für den Bauauftrag zählen im Besonderen
  • Vorhaltekosten, Mieten und Pachten für die Bereitstellungsgeräte,
  • Betriebs- und Bedienungskosten von Geräten,
  • Kosten der örtlichen Bauleitung u. a.
Zu den bauzeitunabhängigen Kosten zählen beispielsweise
  • Kosten für das Einrichten und Räumen der Baustelle,
  • Kosten der technischen Vorbereitung und Kontrolle,
  • Sonderkosten, Bauversicherungen u. a.
Eine Bauzeitverlängerung kann und wird Vergütungsansprüche durch den Auftragnehmer zur Folge haben, wenn sie eine zeitliche Anordnung oder einseitige Entscheidung des Auftraggebers darstellt, die vom vertraglich festgelegten ausführungszeitlichen Inhalt abweicht, z. B. ein späterer Beginn der Bauausführung.
Von wirtschaftlicher Bedeutung ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer eine optimale Bauzeit als Ausführungsfrist.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauzeit in der Kalkulation"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich verein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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