HOAI

Bauzeitzinsen

Bauzeitzinsen
Bild: © Y. Yakobchuk, Fotolia.com
Als Bauzeitzinsen gelten Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen wie Provisionen, die für die Zeit der Herstellung eines Bauvorhabens beim Auftraggeber (AG) anfallen. Sie werden als Bestandteil innerhalb der Baukosten nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018) bei der Bauplanung bereits innerhalb der Kostenschätzung (Leistungsphase 2 nach der HOAI) ermittelt und berücksichtigt. Innerhalb der Baukosten nach DIN 276 sind die Bauzeitzinsen der Kostengruppe 8 – Finanzierung – zugeordnet mit der Gliederung nach:
  • 820 – Fremdkapitalzinsen und
  • 830 – Eigenkapitalzinsen.
Der wertmäßige monatliche Umfang von Bauzeitzinsen lässt sich folgendermaßen bestimmen:
Monatliche Bauzeitzinsen =
Bauzeitzinsen
Daraus kann dann der Gesamt-Umfang an Bauzeitzinsen abgeleitet werden, und zwar multipliziert mit den Monaten der Bauzeit. Die Berücksichtigung nur der halben Bauzeit in der Berechnung leitet sich aus dem angenommenen proportionalen Zuwachs der während der Bauzeit
von Beginn = 0 bis zum Ende = 100 ab.
Werden die Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abgezogen, dann können sie mit als Bestandteil der Herstellungskosten bei der Aktivierung des Bauobjektes in das Anlagevermögen einbezogen werden. Voraussetzung wäre jedoch, dass das Fertiggestellte anschließend durch Vermietung genutzt wird. Bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen ist es nach Handelsgesetzbuch (HGB) möglich, die auf den Zeitraum der Herstellung anfallenden Zinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen.
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