Bauplanung

Bemessung der Ausführungsfristen

Bei der Bemessung von Ausführungsfristen (als verbindliche Fristen für die Ausführung eines Bauvertrags) sind für öffentliche Bauaufträge die Anforderungen und Regelungen in den Vergabehandbüchern zu beachten, so die Aussagen:
  • in der Richtlinie zum Formblatt 214 - Besondere Vertragsbedingungen (BVB)- im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund- Ausgabe 2017) und
  • zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB im Teil 1, Tz. 1.4 unter Nr. 5 bis 10.
Mit Bezug auf das VHB- Bund sind folgende Aspekte für die Bemessung wichtig:
  • zeitliche Abhängigkeiten von vorausgehenden und nachfolgenden Leistungen,
  • Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Ausführungsunterlagen,
  • Anzahl arbeitsfreier Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage),
  • wahrscheinliche Ausfalltage durch Witterungseinflüsse.
Weiterhin ist zu beachten, dass Angaben wie z. B.
  • Bauzeit ca. 8 Monate oder
  • Bauende 8 Monate nach Auftragserteilung
unpräzise sind und keine verbindlichen Vertragsfristen darstellen. Bei letzteren Angaben bedeutet eine Überschreitung durch den Auftragnehmer nicht automatisch einen Verzug, sondern es müsste für eine wirksame Vertragsstrafe eine Verzugsanzeige durch den Auftraggeber vorausgehen.
Unwirksam ist ggf. auch eine Frist, die:
  • unangemessen kurz oder lang ist oder nicht hinreichend bestimmbar festgelegt wird,
  • vom Auftraggeber als unverbindlich vorgegeben wird,
  • als Einzelfrist gleichfalls als Vertragsfrist gelten soll, ohne dass dies im Vertrag bestimmt wurde.
Ist für den Baubeginn ein Termin vereinbart, ist vom Auftragnehmer fristgemäß zu beginnen und die Ausführung angemessen zu fördern. In der Regel wird zuerst die Baustelle eingerichtet. Allein nur die Baustelleneinrichtung aufzustellen und erst wesentlich später mit der eigentlichen Ausführung zu beginnen, reicht nicht aus für eine angemessene Förderung.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bemessung der Ausführungsfristen"

Ausgabe 2021-05
Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 18516-1 und regelt die Verwendung von Natursteinplatten nach DIN EN 1469 mit Nenndicken ≥ 30 mm für hinterlüftete Außenwandbekleidungen. Statisch beanspruchte Klebungen sind nicht zulässig.Diese Norm wurde vom ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen. Für die Bauvorbereitung ist dem Auftragnehmer genügend Zeit zu gewähren.2. Außergewöhnlich kurze...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen. Für die Bauvorbereitung ist dem Auftragnehmer genügend Zeit zu gewähren.2. Außergewöhnlich kurze...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim nicht offenen Verfahren beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung.(2) Die Angebotsfrist beträgt mindestens 30 Kalendert...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung.(2) Die Angebotsfrist kann auf 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18516-3 (2021-05)
6.3.3.1 EntwurfDer Widerstand und die Zuverlässigkeit der Verankerung werden wesentlich von der Sorgfalt bei Entwurf und Einbau beeinflusst. Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit sind in angemessener Weise zu beachten.Die charakteristischen Wider...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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