Lohn / Tarif / Rente

Berufsgruppen im Gerüstbauerhandwerk

Berufsgruppen im Gerüstbauerhandwerk
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Die aufgeführten Berufsgruppen zum Gerüstbau leiten sich aus § 5 des Rahmentarifvertrages für das Gerüstbauerhandwerk (RTV) in der jeweils gültigen Fassung ab, nach der die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer erfolgt:
BerufsgruppeBerufsbezeichnung
M1Gerüstbaumeister
IGeprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
IIGeprüfter Gerüstbau-Montageleiter
IIaGeprüfter Gerüstbau-Obermonteur
IIIGerüstbauer
IVGeprüfter Gerüstbau-Monteur
VGerüstbau-Werker
VI aGerüstbau-Helfer
VI bGerüstbau-Helfer im ersten Monat der Beschäftigung
VIILagerarbeiter
Für Arbeitnehmer in der Berufsgruppe VI b gilt zur Vergütung der Arbeitsleistung der bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlohn bei Gerüstbauern nach TV Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
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