Baubetrieb/Bauunternehmen

Beschleunigungsvergütung im Straßenbau

Eine Beschleunigungsvergütung stellt eine spezielle Form der Gewährung eines Bonus an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber dar. Mit Bezug auf Teil 3, Abschnitt 1.3. (Nr. 18 und 19) in den "Besonderen Vertragsbedingungen (Ausgabe 2018)" im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) kann eine Beschleunigungsvergütung vereinbart werden. Im Inhaltsverzeichnis des Vordrucks "HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen - 01-2018" ist unter Anlagen das Kästchen "Beschleunigungsvergütung" anzukreuzen. Der Anwendungsbereich wurde auf alle hochbelasteten Straßenabschnitte ausgedehnt. Die früher erforderliche Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMIV) ist nicht mehr notwendig.
Die Anwendung der Beschleunigungsvergütung ist nur möglich anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Vorgabe einer knapp bemessenen Frist für die Verkehrsbeschränkung,
  • Baumaßnahmen unter Verkehr an hochbelasteten Straßenabschnitten mit Verkehrseinschränkungen,
  • Vorgabe einer maximalen, gemäß der Zugrundelegung der Baubetriebsform 2 (6-Tage-Woche, Ausnutzung des Tageslichts) emittelten, knappen Bauzeit durch den Auftraggeber nach Datum oder nach Werktagen in den Besonderen Vertragsbedingungen,
  • Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung der vorgegebenen Frist.
Zunächst ist für die Differenz zwischen den angegebenen und tatsächlichen Kalendertagen bzw. Fristen für Verkehrsbeschränkungen zu bestimmen und dann mit der in Euro (netto) je Kalendertag angegebenen Höhe mit den im Vordruck "HVA B-StB Beschleunigungsvergütung Nutzungsausfallkosten" angegebenen Nutzungsausfallkosten (€/d netto) zu multiplizieren und zu vereinbaren.
Als Tage mit Verkehrsbeschränkungen sind dabei jene Tage anzusehen, an denen der Verkehrsfluss wegen Einschränkung der Anzahl und/oder der Breite einzelner Fahrstreifen (einschl. des Standstreifens) und/oder einer Umleitung durch baustellenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen von bis zu 80 km/h behindert wird. Tage mit anteiliger Verkehrsbeschränkung werden jeweils als voller Kalendertag gerechnet. Sollten bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, so sind die für die Mängelbeseitigung angefallenen Kalendertage mit Verkehrsbeschränkungen bei der Berechnung der Beschleunigungsvergütung zu berücksichtigen.
Der Vordruck "HVA B-StB - Beschleunigungsvergütung" ist den Besonderen Vertragsbedingungen beizufügen.
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