Haftung der ARGE-Gesellschafter In einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erklären die beteiligten Gesellschafter grundsätzlich das Ziel der gemeinsamen Zweckerreichung, die damit verbundene gegenseitige Unterstützung und die Haftungsregelung für das Innenverhältnis dahingehend, dass sic...
ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter Neben dem Rechnungswesen für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist es auch für die beteiligten Gesellschafter notwendig, die wirtschaftlichen Beziehungen und Vorgänge zwischen den Partnern und der ARGE sowie umgekehrt in deren Rechnungswesen widerzuspie...
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eine GbR ist eine Personenvereinigung zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks nach den Vorschriften des BGB (§§ 705 – 740). Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht bereits für die Gründung im Allgemeinen aus. Die beteiligten Personen führen un...
ARGE-Übersichtsblatt Für die Beratungen der Aufsichtsstellen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) werden regelmäßig auch verschiedene kaufmännische Aussagen benötigt, um einen Überblick zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der ARGE zu erhalten. Dafür dient das ARGE-Über...
ARGE-Organe Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) besitzt eigentlich keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann – strenggenommen – auch keine selbstständigen Organe bilden. Die Erfordernisse der Baupraxis haben aber im Rechtsempfinden dazu geführt, bei der Bau-ARGE e...
Beendigung einer ARGE Die Vertragsdauer einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) endet mit der Erfüllung der sich aus dem Bau- und dem ARGE-Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere den Pflichten aus eventuellen Mängelansprüchen. Die Rechtsbeziehungen der Gesellsc...
Miteinander statt gegeneinander – alternative Streitbeilegung in Bausachen 02.04.2020 Außergerichtliche Verfahren der Konfliktlösung werden auch im Baubereich immer attraktiver. Es lohnt sich oft, früh über seinen Schatten zu springen und auf Sachebene eine schnelle Lösung zu vereinbaren. Vor Gericht droht eine Verzettelung im Klein-K...