Baubetrieb/Bauunternehmen

Betriebe im Ausbaugewerbe

Das Ausbaugewerbe umfasst die Teile des Baugewerbes der Wirtschaftszweiggruppen
  • 43.2 Bauinstallation
  • 43.3 Sonstiger Ausbau und
  • 41.1 Erschleißung von Grundstücken, Bauträger
nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Zugerechnet werden nach den Definitionen der Bauberichterstattung vorrangig Betriebe, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend auf Ausbauarbeiten sowie Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausgerichtet ist.
Als Betriebe des Ausbaugewerbes werden erfasst und ausgewiesen
  • Einbetriebsunternehmen, die nur aus einer örtlichen Einheit bestehen,
  • Hauptniederlassungen und Zweigniederlassungen von Mehrbetriebsunternehmen des Ausbaugewerbes,
  • Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) innerhalb der Wirtschaftsgruppen Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe.
Als Betriebe des Ausbaugewerbes werden nicht nachgewiesen
  • örtlich getrennte reine Hilfsbetriebe ohne ausbaugewerbliche Tätigkeit,
  • Verkaufsbüros ohne ausbaugewerbliche Tätigkeit,
  • örtlich getrennte Abteilungen, die Dienstleistungstätigkeiten ausüben,
  • reine Handelsabteilungen, soweit vom Vertrieb eigener Erzeugnisse trennbar,
  • Transportabteilungen, die überwiegend für Dritte arbeiten,
  • sonstige Abteilungen mit Dienstleistungstätigkeiten wie Vermietung von Baugeräten, Anlagen und Wohnungen.
In die Bauberichterstattung werden weiterhin auch nur die Bereiche der Betriebe einbezogen, die Bautätigkeit im Inland ausüben.
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