Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Betriebsmittellohn

Der Betriebsmittellohn enthält neben dem Kalkulationslohn auch noch zugerechnete Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn, die nur ausschließlich auf den Lohn und nicht noch auf andere Kostenarten zugerechnet werden. Das Ergebnis ist dann der Betriebsmittellohn als synonyme Bezeichnung auch für den Verrechnungslohn, näher erläutert unter diesem Begriff sowie mit Berechnungsbeispielen unter Downloads versehen. Ausgewiesen wird der Betriebsmittellohn in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) unter Zeile 1.6.
Bezeichnet wird der Betriebsmittellohn auch dann als "Vollkostenstundensatz ", wenn der gesamte Deckungsbeitrag als Summe aller Gemeinkosten und von Wagnis und Gewinn ausschließlich auf den Lohn zugerechnet wird. Erfolgt dagegen die Verrechnung bzw. Umlage von Gemeinkosten sowie W&G neben dem Lohn auch auf andere Kostenarten wie Stoffe und Geräte beispielsweise bei der differenzierten Zuschlagskalkulation, dann kann der Betriebsmittellohn nicht mit dem Verrechnungslohn in den EFB-Preisblättern gleichgesetzt und nicht unmittelbar verglichen werden.
Der Betriebsmittellohn dient auch als Basis für die Ermittlung der Eigenleistung je Arbeitsstunde. Wird noch der Anteil der anderen Einzelkostenarten außer Lohn, also die Kosten für Stoffe, Geräte und sonstige Kosten, auf die Arbeitsstunde umgelegt, steht im Ergebnis die Eigenleistung je Arbeitsstunde.
Der Betriebsmittellohn kann im Unternehmen - differenziert für das Bauhauptgewerbe nach Ost und West – individuell für den Betrieb, die Baustelle, Personengruppen u. a. berechnet werden. Im Ergebnis stehen die berechneten Stundensätze - wie unter Downloads aufgeführt – sowie mit der Möglichkeit des Ausdrucks.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Lohnkosten gewinnsicher einkalkulieren

Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau
Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau Bild: © f:data GmbH
Lohnkosten haben einen enormen Anteil an den eigenen Kosten von Bauunternehmern. Deshalb ist es unerlässlich, diese richtig und vollständig in Ihre Angebotspreise „hineinzurechnen“.
Doch den dafür nötigen Kalkulationslohn zu bestimmen ist kniffelig und mühsam. Schließlich müssen neben den Löhnen Ihrer Mitarbeiter auch Zulagen, Zuschläge und alle Lohnzusatzkosten mit den enthaltenen Soziallöhnen, gesetzlichen sowie betrieblichen Sozialkosten berücksichtigt werden. Außerdem noch die Lohnnebenkosten...
Gut zu wissen, dass Sie mit nextbau alles zuverlässig und einfach in den Griff bekommen. Sogar passende Vorlagen für die Lohnzusatzkosten sind schon mit dabei.
Ihre Lohnkosten mit Gewinn einpreisen »
Stichworte:
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere