Buchhaltung / Rechnungswesen

Bewegungsbilanz

Bewegungsbilanz ist die synonyme Bezeichnung für eine "Kapitalflussrechnung ", die mit einem Beispiel unter diesem Begriff näher dargestellt wird. Sie ermöglicht es, den Kapitalfluss zwischen den Posten in der Bilanz zum Jahresabschluss von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren deutlich zu machen. In ihr werden die Kapital- bzw. Mittelaufbringung und -verwendung nach ihren Fristigkeiten geordnet. Mit dieser Aussage gibt die Bewegungsbilanz Aufschluss über die Finanzierungsweise eines Unternehmens.
Ableitend aus § 264 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) haben auch "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften", die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern, die mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang eine Einheit bilden muss.
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