Lohn / Tarif / Rente

Bezirkslohntarifverträge

Regelungen zu Bezirkslohnverträgen werden auch weiterhin nach der Tarifrunde 2021 zum Bauhauptgewerbe im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) nach § 8 im "Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe (TV Lohn/West) vom 05. November 2021" für die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer für das Tarifgebiet Deutschland-West mit einer Laufzeit bis 31. März 2024 getroffen.
Danach sind die Landes- und Bezirksorganisationen der Tarifvertragsparteien verpflichtet, unverzüglich die Lohntarifverträge (Lohntabellen) ihres Gebietes nach Maßgabe des Tarifvertrags TV Lohn/West zu erstellen. In diese ist auch eine Sonderlohngruppe für Berufskraftfahrer aufzunehmen. Weiterhin bleibt im Sonderlohngebiet Hamburg in Verhandlungen zu klären, ob und wie die Lohnabstände erhalten bleiben, die sich aus Regelungen in den bisherigen Lohntarifverträgen für das Sonderlohngebiet Hamburg ergaben.
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