Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) repräsentiert die wirtschaftliche Gesamtleistung einer Volkswirtschaft. Es umfasst einerseits die Bruttowertschöpfung (als erbrachte Produktionswerte ohne Vorleistungen) aller Wirtschaftszweige im Inland, zuzüglich der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer und der Einfuhrabgaben, bereinigt jedoch um die Entgelte für Bankdienstleistungen. Maßgebend ist das Inlandprinzip, wodurch sich das BIP vom Bruttonationaleinkommen unterscheidet. Werden vom BIP noch die Abschreibungen abgesetzt, verbleibt dann das Nettoinlandsprodukt (NIP).
Die Bauwirtschaft erbrachte im Jahr 2018 einen Anteil zum BIP von 10,3 %, im Vergleich zu 15,3 % im Jahr 1994 und von 9,7 % im Jahr 2010. Wenngleich im Jahr 2020 infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem geringeren BIP zu rechnen ist, werden die Auswirkungen auf die Baukonjunktur voraussichtlich nicht so negativ ausfallen. In den letzten Jahren umfassten die Bauinvestitionen ca. 12 bis 13 % des BIP. Verwiesen sei in Verbindung dazu auf die Datenbank ELVIRA des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), in der zum BIP in jeweiligen sowie konstanten Preisen (mit Basis 2010 = 100) ab 1991 für Deutschland als Quartalswerte und für die Bundesländer als Jahreswerte ausgesagt wird.
Maßgebender Faktor für den Anteil am BIP ist die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe, deren Daten differenziert und umfassend zum Jahr 2017 mit den Aussagen des Statistischen Bundesamtes aus der jährlichen Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe in Bauunternehmen in der Fachserie 4, Reihe 5.3 als "Kostenstruktur der Unternehmen im Baugewerbe" vom 28. Juni 2019 (Quelle: destatis) bereitgestellt wurden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Schwarzarbeit
Zur Schwarzarbeit zählen die illegale Beschäftigung von Arbeitslosen,, die illegale Beschäftigung von Ausländern, illegale gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeanzeige. Schwarzarbeit entspricht nach Einschätzungen Millionen Jobs in der gesamten V...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere