Buchhaltung / Rechnungswesen

Bürgschaftskosten

Bürgschaften erfordern einen Bürgen, der dem Auftragnehmer einen Avalkredit gewährt. Ein Avalkredit ist die Abgabe eines bedingten Zahlungsversprechens gegenüber Dritten (Bürgschaftskredit). In der Baupraxis hat die Bürgschaft vorrangige Bedeutung. Dafür stellt der Avalkreditgeber kein Bargeld, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, für ihn sind Avale Eventualverbindlichkeiten.
Bürgschaften kosten Geld als Avalprovision (in Höhe von ca. 0,8 - 2,5 %) in Abhängigkeit
  • von der Laufzeit und
  • der Art der Besicherung der Avalkreditlinie.
Damit liegen die Sätze deutlich unter denen "tatsächlicher" Kredite, da ja kein Geld fließt, sondern nur eine Garantie abgegeben wird. Preiswert sind die Avale auch bei der VHV Kautions-AG für Bauunternehmen im Rahmen einer Grundversorgung. Insgesamt summieren sich jedoch die Provisionen und Belastungen für die Kreditlinien bei einem Auftragnehmer in erheblichen Maße, weil die Avale im Durchschnitt eine längere Zeit und bei den Mängelansprüchebürgschaften meistens über 5 Jahre (bei Mängelanspruchsfristen nach BGB) erforderlich sind.
Avale beanspruchen, sofern sie bei Banken platziert sind, Kreditlinien oder bankübliche Sicherheiten, meistens für 20 % bis 50 % der verbürgten Summe (bei Zahlungsbürgschaften sogar 80 % bis 100 %).
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