Der Deckungsbeitrag für den einzelnen Bauauftrag kann zunächst allgemein als Differenz zwischen der Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) und den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) berechnet werden. Der Deckungsbeitrag ist bei jedem Angebot bzw. Bauauftrag unterschiedlich hoch. Der Auftrag mit dem höchsten Deckungsbeitrag wird den höchsten Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten und somit zur Erwirtschaftung von Gewinn liefern. Dies ist besonders auch strategisch zur Einflussnahme auf die Gewinnerzielung über die Angebotskalkulationen von Wichtigkeit, besonders dann, wenn die Angebote inhaltlich und von der Bauleistungssparte (Hochbau, Tiefbau, Sanierung) her sehr unterschiedlich sind.
Folglich sollten sich die Betrachtungen nicht nur auf den Deckungsbeitrag schlechthin beziehen, sondern auf eine mehrstufige Betrachtung mit Aussagen zu differenzierten Deckungsbeiträgen nach DB I bis DB IV nach folgenden Berechnungen: | Angebots- bzw. Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) |
- | Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) |
= | Deckungsbeitrag I (= EKT-Differenz) |
- | Baustellengemeinkosten (BGK-bauzeitunabhängig) |
= | Deckungsbeitrag II (= leistungsbezogene Kostendifferenz) |
- | Baustellengemeinkosten (BGK-bauzeitabhängig) |
= | Deckungsbeitrag III (Herstellkosten-Differenz) |
- | Allgemeine Geschäftskosten (AGK) |
= | Deckungsbeitrag IV (Selbstkosten-Differenz = Wagnis und Gewinn) |
Diese retrograde Betrachtung ermöglicht eine selektive Analyse und lässt weitgehende Schlussfolgerungen auch für künftig zu beachtende Kalkulationsansätze z. B. für die Gemeinkosten zu. Aus dem Vergleich einzelner Aufträge wird auch sichtbar, wie die verschiedenen Aufträge bzw. Kalkulationen zur Deckung der Gemeinkosten und Gewinnerzielung beitragen.
Einblicke in die Erfolgsstruktur des Unternehmens werden besser möglich.
Dies kann z. B. für Entscheidungen zur Übernahme von zusätzlichen Bauaufträgen von Bedeutung sein, wenn Teilkapazitäten z. B. im Unternehmen freie Kapazitäten aufweisen bzw. durch die Sollleistung nicht gedeckt werden.
Weitere wichtige Aussagen werden möglich
- zur Bestimmung von Preisuntergrenzen und Ableitung möglicher oder notwendiger "Kampfpreise", um einen bestimmten Auftrag - aus unterschiedlichen Gründen heraus - möglichst zu erhalten,
- zur Ausführung von Teilleistungen in Eigenleistung oder Vergabe an Nachunternehmer,
- zum Auf- und Abbau von Teilkapazitäten und Auslastung leistungsbestimmender Baumaschinen.
Die stufenweise Betrachtung ermöglicht zu jeder Stufe wiederum den Vergleich, inwieweit zu ähnlichen Angeboten bzw. Aufträgen in den unterschiedlichen Stufen abweichende Deckungsbeiträge der Höhe nach vorliegen.
Es gilt immer der Grundsatz, dass jeweils der vergleichbar höhere Deckungsbeitrag in der jeweiligen Stufe der betreffende Auftrag am wirtschaftlichsten gelten lässt. Danach und darauf sind die Entscheidungen auszurichten!
Die Differenzierung der Baustellengemeinkosten (BGK) nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Kosten ist vor allem dann von zusätzlichem Interesse, wenn mit dem Bauauftrag evtl. eine Bauzeitverlängerung - selbst vom Unternehmen oder durch den Auftrageber verursacht - verbunden sein wird.
Im Gegensatz zum Unternehmen als Deckungsbeitragsrechnung soll die Betrachtung zum Bauauftrag unmittelbar zu den mehrstufigen Deckungsbeiträgen die Beziehung zu den Kostendifferenzen gegenüber der Auftragsumme deutlich machen. Das unterstützt die Denkweise wiederum in der Aussage, dass vergleichbare Angebote bzw. Bauaufträge mit den höchsten Kostendifferenzen für das Unternehmen wirtschaftlicher sind und vorgezogen werden sollten.