- direkte bzw. annähernd proportionale Kosten, wobei die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) einen solchen Charakter aufweisen, und
- indirekte bzw. annähernd fixe Kosten, zu denen die Gemeinkosten zu rechnen sind.
Charakteristisch für die Deckungsbeitragsrechnung ist, dass den Bauleistungen bzw. Bauaufträgen lediglich die durch die Leistungserstellung verursachten Kosten - die EKT - zugerechnet werden.
Die Differenz zwischen der betrieblichen Gesamtleistung und den EKT sagt zunächst allgemein über den Deckungsbeitrag (DB) aus. Folglich enthält der Deckungsbeitrag die gesamten Gemeinkosten (BGK und AGK) im Sinne von Fixkosten sowie den Gewinn. Ausgedrückt wird, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch die Bauleistung "gedeckt" werden. Eine der wichtigsten mit dem Deckungsbeitrag anzustellenden Betrachtungen und Analysen ist die Erfolgsbeurteilung von Kalkulationen, Angeboten bzw. Bauaufträgen. Zu fragen ist, womit bzw. mit welchem Auftrag Gewinn zu erzielen ist bzw. wie die einzelnen Kalkulationen verschiedener Aufträge zum Gesamtergebnis beitragen.
Der Deckungsbeitrag wird bei jedem Angebot sowie auch für jede Abrechnungsperiode unterschiedlich hoch sein. Das Angebot mit dem höchsten Deckungsbeitrag wird den höchsten Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten und somit zur Erwirtschaftung von Gewinn liefern.
Dies ist besonders auch strategisch zur Einflussnahme auf die Gewinnerzielung über die Angebotskalkulationen von Wichtigkeit, besonders dann, wenn die Angebote inhaltlich und von der Bauleistungssparte (Hochbau, Tiefbau, Sanierung) her sehr unterschiedlich sind.
Folglich sollten die Betrachtungen sich nicht nur auf den Deckungsbeitrag schlechthin beziehen, sondern auf eine mehrstufige Betrachtung mit Aussagen zu differenzierten Deckungsbeiträgen nach DB I bis DB IV orientieren.
Folgende Berechnungen sind für das Gesamtunternehmen mehrstufig möglich: | Gesamtleistung (Umsatz) |
- | Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) als annähernd proportionale Kosten |
= | Deckungsbeitrag I |
- | Baustellengemeinkosten (BGK-bauzeitunabhängig) |
= | Deckungsbeitrag II |
- | Baustellengemeinkosten (BGK-bauzeitabhängig) |
= | Deckungsbeitrag III |
- | Allgemeine Geschäftskosten (AGK) |
= | Deckungsbeitrag IV (=Betriebsgewinn) |
Diese retrograde Betrachtung ermöglicht eine selektive Analyse und lässt weitgehende Schlussfolgerungen auch für künftig zu beachtende Kalkulationsansätze z. B. für die Gemeinkosten zu. Einblicke in die Erfolgsstruktur des Unternehmens werden besser möglich, weiterhin auch bessere mittel- und längerfristige Dispositionen!
Die Differenzierung der Baustellengemeinkosten (BGK) nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Kosten ist vor allem dann von zusätzlichem Interesse, wenn bei Bauaufträgen mit Bauzeitverlängerungen - selbst vom Unternehmen oder durch den Auftrageber verursacht - zu rechnen ist.
Soll in der Baukalkulation mit Soll-Deckungsbeiträgen gerechnet werden, dann müsste die Baubetriebsrechnung so aufgebaut und gestaltet sein, dass Aussagen zu abgelaufenen Bauaufträgen bzw. aus Vorperioden möglich sind. Das setzt wiederum voraus, dass den Aufträgen bzw. Baustellen nicht die Vollkosten, sondern nur die annähernd direkten Kosten - die EKT - zugerechnet werden. Das wird in der Baupraxis zunehmend praktiziert, zumal der Deckungsbeitrag als "Restgröße" auch für weitere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Optimierungsrechnungen wie für Gewinnschwellenbetrachtungen Break-even-Analyse und technologische Variantenvergleiche auf wachsendes Interesse stößt. Der Nachweis, ob die Gemeinkosten als Fixkosten der Baustelle, des Oberbauleitungsbereiches, einer Leistungssparte oder des gesamten Bauunternehmens gedeckt werden, kann nicht auftragsbezogen sondern nur zeitbezogen für das gesamte Unternehmen erfolgen.
Einer Baustelle und dem Bauunternehmen entsteht erst dann ein Gewinn, wenn die Deckungsbeitragssumme aller Aufträge eines Zeitraums größer als die fix behandelten Kosten des gleichen Zeitraums ist.