Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Durchsicht der Angebote

Die Durchsicht der eingereichten Angebote gehört mit zu den Aufgaben der Prüfung und Wertung von Angeboten, meistens im Rahmen der formalen Prüfung der Angebote. Maßgebend dafür sind für öffentliche Aufträge bei nationaler Ausschreibungen im Unterschwellenbereich die Regelungen in § 16 c im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) der VOB/A. Für EU-weite Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte gelten § 16 c EU im Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 16 c VS im Abschnitt 3 der VOB/A. Weiterhin sind die Aussagen zu:
  • Baumaßnahmen des Hochbaus unter Tz. 1.3 in der Richtlinie 321– Vergabevermerk – im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) und
  • Straßen- und Brückenbaumaßnahmen nach HVA B-StB im Teil 2 unter Tz. 2.4 - Prüfung und Wertung der Angebote (Nr. 12) -
zu berücksichtigen.
Bei öffentlichen Aufträgen sind die eingereichten Angebote zunächst allein durch die Vergabestelle durchzusehen. Sie sollte durch Personen erfolgen, die nicht mit der Vergabeentscheidung oder der Durchführung der Maßnahmen befasst sind. Zu prüfen ist dabei, ob Auffälligkeiten den Schluss zulassen, dass das Wettbewerbsergebnis ggf. verfälscht werden soll oder eine Manipulationsabsicht besteht. Nach Tz. 1.1 in der Richtlinie 321 im VHB-Bund gelten als Auffälligkeiten beispielsweise fehlende, überschriebene, überlackte oder mit Bleistift eingetragene Preise, Erklärungen oder doppelte Ausweise. Auffälligkeiten sind an den betreffenden Stellen im Angebot nachvollziehbar zu kennzeichnen.
Im Rahmen der Prüfung ist zugleich zu klären, ob aus solchen formalen Gründen ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt und das Angebot auszuschließen ist.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
Ob Vergabe-Bestimmungen, Regelungen zum VOB/B-Vertrag oder ATV der VOB/C für die Abrechnung – mit baunormenlexikon.de haben Sie alle VOB-Teile parat. Auf dem aktuellen Stand! Mit zahlreichen Erläuterungen. Genau für Ihr Gewerk oder speziell für Architekten.
Die relevanten ATV der VOB/C, VOB/B und VOB/A sind in vielen Normen-Paketen des Baunormenlexikons mit dabei:
Jetzt kostenlos anmelden »

Aktuelle Baupreise zu Durchsicht der Angebote

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
90,85 €/St
mittel
95,45 €/St
bis
101,01 €/St
Zeitansatz: 0,300 h/St (18 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Schmalkalden-Meiningen

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Durchsicht der Angebote"

Auszug im Originaltext aus VDI 6008 Blatt 2 (2012-12)
... ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere