Buchhaltung / Rechnungswesen

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen
in vollem Umfang
  • Einnahmen aus Beteiligungen, die nicht gewerblich tätig sind, beispielsweise aus stillen Beteiligungen
  • Zinsen aus Grundschulden und Rentenschulden, Hypotheken, Lebensversicherungen sowie aus sonstigen Kapitalforderungen
nur teilweise
  • Bezüge nach Auflösung einer Kapitalgesellschaft
  • Anteile aus dem Gewinn aus Aktien, Anteilen einer Kapitalgesellschaft u. a.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragsteuer, sofern nicht die Abgeltungsteuer maßgebend ist.
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