VOB A

Einzelfristen

Einzelfristen sind in der Regel nach § 9 Abs. 2, Nr. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A (analog auch bei EU-weiten Ausschreibungen nach § 9 EU Abs. 2, Nr. 1 im Abschnitt 2 sowie bei Baumaßnahmen der Verteidigung und Sicherheit nach § 9 VS Abs. 2, Nr. 1 im Abschnitt 3 der VOB/A) Fristen in der Bauablaufplanung, d. h. Bauablauffristen für in sich geschlossene Teile der Leistung. Sie werden nur dann zu Vertragsfristen, wenn sie in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) als solche bezeichnet sind oder im Rahmen einer Vertragsdurchführung nachträglich ausdrücklich nach § 5 Abs. 1 in VOB, Teil B vereinbart werden.
In der Richtlinie 214, Tz. 1.1 im Vertrags- und Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) wird angeführt, wie nach maßgebender Rechtsfolge zwischen Vertragsfristen und Einzelfristen zu unterscheiden ist:
  • Hält der Auftragnehmer die Vertragsfristen (Ausführungsfristen und zu Vertragsfristen erklärte Einzelfristen) nicht ein, kommt er in der Regel ohne weiteres mit seiner Leistung in Verzug und macht sich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig (Verzugsschaden).
  • Hält der Auftragnehmer Einzelfristen, die nicht zu Vertragsfristen erklärt sind, nicht ein, kommt der Auftragnehmer nicht ohne weiteres in Verzug, macht sich aber gegebenenfalls wegen Störung, Behinderung oder Unterbrechung des Bauablaufs schadensersatzpflichtig.
Sind dagegen die Einzelfristen nicht als Vertragsfristen erklärt und hält dann der Auftragnehmer diese Einzelfristen nicht ein, kommt er nicht ohne weiteres in Verzug. Er macht sich dann aber ggf. wegen Störung, Behinderung oder Unterbrechung des Bauablaufs schadensersatzpflichtig.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Einzelfristen"

Ausgabe 2021-05
Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 18516-1 und regelt die Verwendung von Natursteinplatten nach DIN EN 1469 mit Nenndicken ≥ 30 mm für hinterlüftete Außenwandbekleidungen. Statisch beanspruchte Klebungen sind nicht zulässig.Diese Norm wurde vom ...
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DIN-Norm
Ausgabe 2021-10
Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN14406-4, Tragbare Feuerlöscher— Teil 4: Instandhaltung für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Fe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen. Für die Bauvorbereitung ist dem Auftragnehmer genügend Zeit zu gewähren.2. Außergewöhnlich kurze...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen. Für die Bauvorbereitung ist dem Auftragnehmer genügend Zeit zu gewähren.2. Außergewöhnlich kurze...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich verein...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim nicht offenen Verfahren beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung.(2) Die Angebotsfrist beträgt mindestens 30 Kalendert...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung.(2) Die Angebotsfrist kann auf 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, ...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist entsprechend den §§ 10 EU und 10b EU zu verfahren.(2) Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist auch bei Dringlichkeit für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote eine ausr...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Beim wettbewerblichen Dialog und bei einer Innovationspartnerschaft beträgt die Teilnahmefrist mindestens 30 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. § 10b EU Absatz 7 bis 9 gilt entsprechend....
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Auszug im Originaltext aus DIN 18516-3 (2021-05)
6.3.3.1 EntwurfDer Widerstand und die Zuverlässigkeit der Verankerung werden wesentlich von der Sorgfalt bei Entwurf und Einbau beeinflusst. Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit sind in angemessener Weise zu beachten.Die charakteristischen Wider...
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Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
10.1 Fristen für die InstandhaltungDer Termin für die nächste Instandhaltung ergibt sich aus dem Termin der letzten Instandhaltung zuzüglich der vom Betreiber festgelegten Instandhaltungsfrist (siehe Abschnitt 1). Bei neuen Feuerlöschern ist für die ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Der Arbeitgeber hat nach BetrSichV dafür zu sorgen, dass bei bestimmungsgemäßer Benutzung von Feuerlöschern die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Zur Erfüllung dieser Anforderungen werden für Arbeitsmittel (siehe §14 BetrSichV)...
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