Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Ergebnis aus Fremdleistungen

Wesentlicher bzw. oft ausschließlicher Teil der Fremdleistungen sind die vertraglich gebundenen Leistungen der Nachunternehmer. Bei einem Bauunternehmen als General- oder Hauptunternehmer ist es zugleich Auftraggeber für die Nachunternehmer. Dann stellen sich die abgerechneten Leistungen der Nachunternehmer zunächst als Kosten für das Bauwerk bzw. die ausgeführte Baumaßnahme beim Hauptunternehmer dar. Andererseits erzielt der Hauptunternehmer von seinem Auftraggeber einen Erlös aus der Rechnungslegung über die Gesamtbauleistung auch für die Nachunternehmerleistungen.
Ist dieser erzielbare Erlös größer als die von ihm an den Nachunternehmer vergütete Leistung, dann stellt sich zunächst eine positive Differenz aus Nachunternehmerleistungen dar, im umgekehrten Fall eine negative Differenz. Die gesamte positive Differenz wird meistens als "Gewinn" (im umgekehrten Fall als "Verlust") im Sinne des Ergebnisses aus Nachunternehmerleistungen beim Hauptunternehmer angesehen. Dabei bliebe aber zu beachten, dass eine positive Differenz sachlich und kalkulatorisch erforderlich ist, vorrangig zur Deckung der beim Hauptunternehmer anfallenden Aufwendungen, beispielsweise für die Vergabe, Bauaufsicht, Abrechnung, Abnahme u. a. vom General- bzw. Hauptunternehmer wahrzunehmende Aufgaben. Diese voraussichtlichen Aufwendungen werden bereits bei der Angebotskalkulation mit einem Zuschlags- bzw. Umlagesatz auf die zu vergebenden Nachunternehmerleistungen berücksichtigt und zugerechnet.
Bei der Zuschlagskalkulation sind in der Baupraxis Zuschlagssätze auf Nachunternehmerleistungen zwischen 8 und 15 % üblich. Mit den Zuschlagssätzen soll ein Teil anfallender Gemeinkosten (als Allgemeine Geschäftskosten (AGK)) sowie von Wagnis und Gewinn (W&G) abgegolten werden. Basis für die Zuschlagssätze sind die Nachunternehmerleistungen, die allgemein im Rahmen der Kalkulation als Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) anfallen. Ausgewiesen werden die Zuschlagssätze in dem ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 unter Tz. 2. auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund- Ausgabe 2008, Stand: April 2016). Bei einer Endsummenkalkulation erfolgt die Berücksichtigung in den baumaßnahmebezogenen Umlagesätzen zu AGK sowie W&G.
Bereits bei der Vergabe der Leistungen an Nachunternehmer sollte eine Vergabeliste für Nachunternehmerleistungen aufgestellt und darin auch ausgewiesen werden, welche voraussichtlichen Erlöse mindestens zur Deckung der beim Hauptunternehmer anfallenden Aufwendungen erforderlich und noch einen darauf zu realisierenden Anteil für W&G vorzusehen sind. Daraus leitet sich die Zielstellung für die Vergabe an den Nachunternehmer ab und lässt sich zugleich die Vergabedifferenz bestimmen. Das Ziel wird darin bestehen, dass der Vergabepreis mindestens die Vergabezielstellung deckt und möglichst eine positive Vergabedifferenz erzielt wird.
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