Vorschriften / Gesetze

Erhaltungssatzung

Nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) darf eine Gemeinde in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen, besonders zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Vorkaufsrecht der Gemeinde
Welche Vorkaufsrechte einer Gemeinde zustehen, wird im Baugesetzbuch (BauGB) in §§ 24 ff. geregelt. Speziell ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde zu: im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, in einem Umlegungsgebiet...
Baulandmobilisierung
Mit dem "Gesetz zur Mobilisierung von Bauland" (Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 in BGBI. l S. 1802) werden als Ziele verfolgt: Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht zu stärken und leichter Befreiungen zugunsten des ...
Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch umfasst das allgemeine Städtebaurecht mit Regelungen zur Bauleitplanung, zum Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, zur Bodenordnung, Erschließung sowie das besondere Städtebaurecht zu Sanierungsmaßnahmen, Städtebauförderung u. a.Aktu...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere