VOB A

Fachlos

Bauleistungen sollen durch öffentliche Auftraggeber bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich für öffentliche Bauaufträge nach § 5 in Abschnitt 1 (Basisparagrafen) der VOB Teil A so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird. Dabei ist die Vergabe zu den Bauleistungen in der Regel nach Fachgebieten sowie Handwerks- oder Gewerbezweigen getrennt und nach Fachlosen vorzunehmen.
An diese Regelungen des Vergaberechts kann auch ein privater Auftraggeber gebunden sein, sofern er Zuwendungsempfänger ist. Dies wurde in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen vom 16. Januar 2017 (Az.: 12 A 833/16) hervorgehoben. Ähnlich entschied der VGH Bayern vom 22. Mai 2017 (Az.: 4 ZB 16.577) mit der Aussage, dass eine unterbliebene Losbildung als ein schwerer Vergaberechtsverstoß gelten kann, der den Zuwendungsgeber dann zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung berechtigt.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen darf auf eine Aufteilung bzw. Trennung verzichtet und auch mehrere Fachlose zusammen vergeben werden. Die Zusammenfassung bildet dann eine Losgruppe. Erfolgt dagegen die Aufteilung von Bauleistungen nach Mengen, dann wird von Teillosen gesprochen.
Die Aufteilung nach Fachlosen folgt in der Regel den gewerkemäßigen Zuordnungen sowie von Komplexleistungen einer Gesamtleistung, beispielsweise eines Auftrags nach den Gewerkeleistungen Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten u. a. Eine Gewerkeleistung wird oft auch einem Handwerkszweig wie Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Elektroarbeiten u. a. entsprechen.
Gerade bei der Aufteilung in Fachlose sind auch die Spezialisierung im Baugewerbe und ggf. territoriale Besonderheiten des Angebots auf dem Baumarkt zu berücksichtigen. Die Regel wird eine baumarktübliche Aufteilung sein.
Nach wirtschaftlichen Erwägungen kann auch die Bauzeit für die Bauausführung als wichtiger Einflussfaktor gelten. Eine knapp bemessene Bauzeit wird für eine weniger tiefe Aufteilung nach Fachlosen sprechen.
Sollen ausnahmsweise mehrere Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern und auf eine loseweise Vergabe zu verzichten ist, so sind durch die Öffentlichen Auftraggeber mit Bezug auf Richtlinie 111, Tz. 2.3 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) diese Gründe für eine Abweichung im Vergabevermerk nachvollziehbar darzulegen. Dabei bedarf es einer umfassenden Abwägung der widersprechenden Belange. Ein erhöhter Aufwand für die Aufteilung und Koordinierung, der eigentlich immer mit einer Losbildung verbunden sein wird, kann in der Regel nicht als wirtschaftlicher Grund für die Zulässigkeit einer einheitlichen Vergabe herangezogen werden.
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat im Beschluss vom 8.9.2011 (Az.: Verg. 8/11) dazu ausgeführt, dass bei einem Verzicht auf Fachlosvergabe die hierfür maßgeblichen Gründe nicht nur anerkennenswert sind, sondern überwiegen müssen. Für das Maß des Überwiegens lassen sich aber keine allgemeinen Regeln aufstellen.
Bei der EU-weiten Vergabe von Bauaufträgen – ab Erreichen der Schwellenwerte können auch Leistungen nach Losen mit Bezug auf § 5 EU Abs. 2 im Abschnitt 2 der und analog nach § 5 VS Abs. 2 im Abschnitt 3 der VOB/A für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen vergeben werden. Sprechen wirtschaftliche oder technische Gründe dafür, können auch Fachlose zusammen vergeben werden. Dies bedarf des Vermerks in den Vergabeunterlagen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fachlos"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) Baulei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.(2) 1. Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Fachlos"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Baulogistik, flächenorientiert, Lagerflächen aufteilen, kennzeichnen und verwalten, außerhalb von Gebäuden, Belegung von Lagerflächen täglich prüfen, Flächenbelegung grafisch darstellen und mit Dokumentation dem AG wöchentlich übergeben, bis 10 Fachl...
Abrechnungseinheit: d

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere