Lohn / Tarif / Rente

Ausbildungsvergütung im Feuerungsbau

Die Ausbildungsvergütungen für gewerblich Auszubildende sind festgelegt in den Entgelttarifverträgen für das Bauhauptgewerbe nach dem betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), und zwar differenziert nach Ausbildungsjahren in den TV-Lohn/West, Berlin und Ost vom 5. November 2021. Die Ausbildungsvergütungen im feuerungstechnischen Gewerbe unterscheiden sich der Höhe nach nur im 2. und 3. Ausbildungsjahr von den allgemein geltenden Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe.

Höhe der Ausbildungsvergütungen

Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 erhöhten sich die Ausbildungsvergütungen der gewerblich Auszubildenden im feuerungstechnischen Gewerbe in West nur im 1. Ausbildungsjahr ab 1. November 2021 und in Ost im 1. bis 3. Ausbildungsjahr jeweils in weiteren Stufen. Sie weisen zu den Tarifgebieten West und Ost nach § 7 in den TV-Lohn vom 5. November 2021 monatlich die folgenden Beträge aus:
ab 01.11.2021ab 01.04.2022ab 01.04.2023
Tarifgebiet West
1. Ausbildungsjahr905 €920 €935 €
2. Ausbildungsjahr1.273 €1.273 €1.273 €
3. Ausbildungsjahr1.599 €1.599 €1.599 €
Tarifgebiet Ost
1. Ausbildungsjahr830 €855 €880 €
2. Ausbildungsjahr1.065 €1.095 €1.130 €
3. Ausbildungsjahr1.327 €1.357 €1.392 €
Bereits seit 1. Mai 2018 erhöhten sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuchen, die monatlichen Ausbildungsvergütungen im jeweiligen Ausbildungsjahr um 60 € als pauschale Abgeltung für Fahrt- und Unterbringungskosten zum Berufsschulunterricht.

Corona-Prämie und Einmalzahlungen

Im Tarifgebiet West erhalten die Auszubildenden nach § 8a Abs. 4 im TV-West vom 5. November 2021 jeweils:
  • mit der Novembervergütung 2021 und Januarvergütung 2022 eine Corona-Prämie im Baugewerbe in Höhe von je 110 € sowie
  • eine Einmalzahlung von 110 € im März 2023 jeweils im 2. oder 3. Ausbildungsjahr für den Zeitraum April 2023 bis März 2024.
Bauprofessor-Redaktion
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