Die Fortbildung gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft vom Facharbeiter zum Vorarbeiter und weiterhin zum Werkpolier war in der Vergangenheit in der Bauwirtschaft nicht bundeseinheitlich geregelt, lediglich die Ausbildung zum Geprüften Polier mit Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Für den Verbleib und die Gewinnung neuer Fachkräfte für die zukünftigen Bauaufgaben war es folglich zwingend erforderlich, die Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft vom Facharbeiter zum Vorarbeiter und weiterführend zum Werkpolier bis hin zum Geprüften Polier zu überarbeiten und hinsichtlich einheitlicher Prüfungen neu zu regeln. Seit 1. Juli 2012 ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien in Kraft, nach der die Prüfungen für die Fortbildung zum Vorarbeiter und Werkpolier bundeseinheitlich durchzuführen sind. Die neue Prüfungsordnung ersetzt die vorherigen länderspezifischen Prüfungsordnungen. Sie gilt sowohl für die Bauindustrie als auch für das Bauhandwerk. Gegenwärtig wird die Vorarbeiterprüfung in 16 Spezialqualifikationen angeboten.
Neu sind insbesondere die Maßstäbe für die Durchführung der Fortbildung zu den folgenden vier Schwerpunkten:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
- Baubetrieb
- Bautechnik
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Neu sind weiterhin die Prüfungszulassungen, die Prüfungsformen und die stärker an die Baupraxis angelehnten Handlungsorientierungen. In Durchführungsregelungen der Tarifvertragsparteien werden für die Ausbildung und die entsprechenden Lehrgänge für Vorarbeiter und Werkpoliere in den Ausbildungszentren Rahmenlehrpläne empfohlen. Mit der Ausrichtung auf die Ausbildungs- und Prüfungsschwerpunkte wird künftig besser den gestiegenen Anforderungen in der Bauausführung, der Personalführung und zum Baumanagement entsprochen.
Die abgeschlossene Qualifikation zum Vorarbeiter bildet künftig die Grundlage für die nächste Stufe als Fortbildung zum Werkpolier sowie darauf aufbauend die Ausbildung zum Geprüften Polier. Die Ausbildung ist jeweils zu den gleichen Schwerpunkten verzahnt und somit fortführend transparent. Mit den bundeseinheitlichen Inhalten der Ausbildung und den abgeschlossenen Prüfungen wird die Tätigkeit der Vorarbeiter und Werkpoliere künftig noch attraktiver.
Aufbauend auf der bundeseinheitlichen Ausbildung und Prüfung der Vorarbeiter und Werkpoliere wird auch die Fortbildung zum Geprüften Polier sowie die Prüfungsform neu gestaltet. Grundlage bildet die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“, die nunmehr seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. In dieser Prüfungsverordnung ist auch im Anhang in der Anlage 1 das Profil des Werkpoliers und der Werkpolierin nach den Anforderungen für die Qualifikation und den zu erfüllenden Aufgaben detailliert aufgeführt, zugleich als Voraussetzung für die Zulassung in der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Polier.