Steuern

Freibetrag

Bleibt ein Teil der Einkünfte nach dem Steuerrecht unberücksichtigt, wird von einem Freibetrag gesprochen. Der Höhe nach wird er gesetzlich festgelegt. Freibeträge gibt es bei verschiedenen Steuerarten, so z. B. bei der Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch bei der Körperschaftsteuer u. a. Bei der Gewerbesteuer kommt für natürliche Personen sowie Personengesellschaften nach § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ein Freibetrag von 24.500 € bei der Bestimmung des Gewerbeertrages zum Abzug.
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