Buchhaltung / Rechnungswesen

Fremdarbeitskosten

Fremdarbeitskosten umfassen meistens nur von Dritten ausgeführte Lohnleistungen. Sie werden im Auftrag eines General- bzw. Hauptunternehmers (HU) meistens in Teilen ausgeführt. Als solche Leistungen sind beispielsweise anzusehen:
  • Auf- und Abbau von Baumaschinen und Geräten,
  • Auf- und Abbau von Gerüsten,
  • Montage von Fertigteilen mit Beistellung der Baumaterialien durch den Auftraggeber,
  • Bewehrungsarbeiten mit Beistellung des Baustahls durch den Auftraggeber,
  • Schalungsarbeiten mit beigestelltem Schalmaterial,
  • Erdaushub von Erdmassen mit Geräten des Auftraggebers,
  • Transportleistungen für technologische Transporte, z. B. von Erd- und Trümmermassen.
In der Regel übernimmt der Auftragnehmer für die Fremdarbeitskosten nicht die Mängelansprüche für die ausgeführten Tätigkeiten. Abgerechnet und kalkuliert werden die Fremdarbeitskosten beim Auftraggeber wie Fremdleistungen im Sinne von Leistungen eines Dritten als Nachunternehmer.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere