Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Fremdleistungsquote

Die Fremdleistungsquote stellt eine Gliederungszahl dar. Ausgedrückt wird der Anteil des Umfangs der Fremdleistungen sowie Leistungen der Nachunternehmer an der Gesamtbauleistung (im Preisausdruck, jedoch ohne Umsatzsteuer) als der hergestellten Leistung. Der Ausweis erfolgt in Prozent (mit 100 % multipliziert) und die Berechnung folgendermaßen:
Fremdleistungsquote=Umfang der Fremd-/Nachunternehmerleistungen in €x 100 %=..... %
Gesamtbauleistung in €
Fremdleistungen verursachen Kosten, die bei der Ausführung von Bauleistungen durch fremde Unternehmen anfallen. Sie werden zwar beim Bieter Bestandteil der vertraglich zu erbringenden Bauleistung, aber durch einen Sub- bzw. Nachunternehmer ausgeführt. Die für das Unternehmen insgesamt ausgewiesene Fremdleistungsquote weist im Baugewerbe einen großen Schwankungsbereich auf, von ca. 15 bis 30 % bei Hauptunternehmer (HU) bis zu durchschnittlich 50 bis 70 % bei Generalunternehmern (GU) sowie im Schlüsselfertigbau.
Die Fremdleistungsquote kann sowohl für den Gesamtbetrieb als auch für die einzelnen Baustellen als Abrechnungsstellen sowie Bauwerke als Baumaßnahmen berechnet werden, und zwar:
  • meistens für einen Abrechnungszeitraum wie Monat, Quartal und Geschäftsjahr oder
  • für den gesamten Zeitraum der Bauzeit vom Baubeginn bis zur Abnahme und Rechnungslegung für das Bauwerk.
Die Höhe der betriebsbezogenen Fremdleistungsquote wird wesentlich davon beeinflusst, ob:
  • für die auszuführende Gesamtbauleistung neben den betrieblichen Eigenleistungen mehr oder weniger umfangreiche Bauleistungen zu kooperieren sind, die vom Unternehmen selbst nicht ausgeführt werden können oder für die ganz spezielle Anforderungen von Spezialisten zu erfüllen sind,
  • die Angebote und Baumaßnahmen als General- oder Hauptunternehmer angeboten und realisiert werden.
Von wichtiger Aussage ist der Ausweis monatlich im Rahmen der Baustellenabrechnung, wenn die Baumaßnahme über Monate als Bauzeit läuft. Zu beachten bleibt stets, dass die herangezogenen Ausgangsgrößen auch inhaltlich korrespondieren, beispielsweise können die Aufwendungen für die Fremdleistungen für einen Abrechnungszeitraum nur zu einer Baumaßnahme in Beziehung gebracht oder für eine Baustelle ausgewiesen werden, für die sie auch angefallen sind.
Im Rahmen des Baustellen-Controllings sind die Betrachtungen zum Umfang der Nachunternehmerleistungen von Bedeutung, besonders im Vergleich zwischen den Soll- und Ist-Aussagen und notwendiger Analyse bei wesentlichen Abweichungen. Je höher der Nachunternehmeranteil ist, um so mehr fallen für die Bauleitung Überwachungsaufgaben an. Auch werden höhere Anforderungen an die rationelle Organisation der Arbeiten und des Bauablaufs gestellt.
Die Höhe der Fremdleistungsquote hat auch Einfluss auf die Aussagen zur Stundenproduktivität sowie den leistungsbezogenen Stundensätzen, wenn als Bezugsgröße für die Produktivität die Gesamtbauleistung einschließlich von Nachunternehmerleistungen herangezogen wird.
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