Buchhaltung / Rechnungswesen

Fuhrpark-Abrechnung

Der Fuhrpark für LKW und Kleinbusse gilt in einem Bauunternehmen in der Regel als Hilfsbetrieb bzw. in der Abrechnung als Hilfskostenstelle. In erster Linie sind Transporte innerbetrieblich als Unterstützung für die eigenen Baustellen zu realisieren, nur in untergeordnetem Maße evtl. auch für Dritte. Meistens wird für alle Lkw und ggf. Busse nur eine gemeinsame Kostenstelle eingerichtet.
Die Kostenstelle erhält als Belastung die Fahrerlöhne und alle weiteren fahrzeuggebundenen Kosten, die den produktiven Stunden im Fuhrpark gegenübergestellt werden. Daraus leitet sich ein Verrechnungssatz ab, auf dessen Grundlage die Verrechnung auf die empfangende Abteilung bzw. Kostenstelle erfolgen kann.
Als Verrechnungsbasen können dienen
  • die gefahrenen Kilometer,
  • eine Kombination von Einsatzstunden und gefahrenen Kilometern,
  • das Transportgewicht und die Entfernung (tkm).
Als Verrechnungssätze können auch die Sätze der ehemaligen KURT ("Kostenorientierte unverbindliche Richtpreis-Tabellen Transport") bzw. der neueren KGS ("Kostensätze Gütertransport Straße") herangezogen werden. Die Belastung der empfangenden Kostenstellen kann gemäß Fahrtenbericht/-buch erfolgen.
Grundsätzlich soll die verrechnete Leistung des Fuhrparks die angefallenen Kosten decken. Ein Gewinn würde bedeuten, dass letztlich den empfangenden Baustellen z. B. zu hohe Kosten zugeordnet werden und das Ergebnis der Baustellen geschmälert würde. Wird auf einer Hilfskostenstelle längere Zeit ein Gewinn oder Verlust ausgewiesen, müsste der innerbetriebliche Verrechnungssatz für diese Hilfsleistung verändert werden. Letzten Endes haben stets die Baustellen als die primären Kostenverursacher die innerbetrieblich erbrachten Leistungen zu übernehmen, denn die werden für die Baustellen erbracht.
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