Einkauf im Baubetrieb

Funktionen des Materialeinkaufs

Der Einkauf von Material bzw. Stoffen im Bauunternehmen umfasst als Funktionen:
  1. Ermittlung des Materialbedarfs,
  2. Lieferantenanfrage,
  3. Lieferantenangebote,
  4. Preisvergleich (Preisspiegel) und ggf. Preisverhandlung,
  5. Materialbestellung.
Bereits bei der Bestellung sind künftig die Anforderungen aus der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu beachten. Die BauPVO trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile sind erst seit 1. Juli 2013 wirksam. Über die Änderungen und Neuerungen informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., unter dem Titel „Die neue EU- Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Die neuen Aspekte aus der BauPVO sind künftig insbesondere im Rahmen des Materialmanagement, speziell beim Einkauf von Bauprodukten als Stoffe zu berücksichtigen, bereits beginnend bei der Bestellung bis hin zur Eingangskontrolle auf der Baustelle und Rechnungsprüfung.
Speziell durch die Bauunternehmen bleibt zu prüfen, ob ein Bauprodukt für die vorgesehene Verwendung geeignet ist, d. h. die notwendigen Produkteigenschaften für den Einbau aufweist. Das erfordert auch festzustellen, ob die für den Einbau notwendigen Eigenschaften deklariert sind. Dafür bietet die Leistungserklärung zu Bauprodukten durch die Hersteller sowie die von diesen bereit gestellten weiteren Informationen eine wichtige Grundlage.
Für die Einbaustoffe erfolgt der Einkauf meistens mit Bezug auf die Baumaßnahme bzw. das Bauwerk. Für die Bauhilfs- und Betriebsstoffe werden in der Regel nicht bauwerksbezogene, sondern
  • betriebsindividuelle und erfahrungsstatistische Aufwandskennzahlen z. B. für Kraftstoffe sowie
  • bautechnologie- und kapazitätsbezogene Erfahrungswerte für das Vorhalte- und Rüstmaterial herangezogen.
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