Buchhaltung / Rechnungswesen

Gehaltsbezogene Kosten

Zu den gehaltsbezogenen Kosten zählen im Allgemeinen anteilige bzw. verrechnete:
In den Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. und vorliegenden Schemata zur Berechnung der Zuschlagsätze für die Gehaltszusatzkosten- wie auch analog für die Lohnzusatzkosten mit Bezug auf die Löhne der gewerblichen Beschäftigten - wurden die gehaltsbezogenen Kosten bis einschließlich 2015 im Abschnitt 2.3 berücksichtigt. Der Ansatz entsprach einem angenommenen Mittelwert mit Bezug auf die Bruttogehaltssumme von:
  • 1,50 % für die Haftpflichtversicherung sowie
  • 0,60 % für Beiträge zu den Berufsverbänden.
In den Berechnungen für 2016 werden die angeführten lohnbezogenen Kosten nicht mehr berücksichtigt. Erfassung und Ausweis der dafür anfallenden Kosten erfolgen in den Bauunternehmen fast ausnahmslos innerhalb der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens. Eine Berücksichtigung in der Kalkulation kann mit einem vorbestimmten Zuschlag bzw. in der Umlage für AGK vorgenommen werden.
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